Leitlinien kommunaler Bürgerbeteiligung
Einige Kommunen in Deutschland erstellen Leitlinien, Handlungsempfehlungen oder andere verbindliche Regelungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung. Damit geben sie Regeln für die Durchführung von informellen Beteiligungsverfahren vor, deren Ausgestaltung zuvor allein in den Händen der jeweils zuständigen Fachämter in der Verwaltung lag.
Mit den Leitlinien verpflichten sich kommunale Amts- und Mandatsträger/innen im Idealfall dazu, grundlegende Qualitätskriterien der Bürgerbeteiligung zu beachten. Darauf aufbauend wird ein konkreter Rahmen für Beteiligungsverfahren erstellt. Es wird u. a. geregelt, auf welchem Wege Bürgerbeteiligung initiiert werden kann, wie die einzelnen Verfahrensschritte aufeinander abgestimmt werden, wer die Leitung und Moderation übernimmt und auf welchem Weg die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens schließlich in den kommunalen Entscheidungsprozess einfließen werden.
In einigen Kommunen gehen die Leitlinien in das Ortsrecht ein. In der »Vorreiterkommune« Heidelberg wurden die zentralen Inhalte der Leitlinien durch einen Beschluss des Gemeinderates in eine Satzung übernommen. Eine Verwaltungsvorschrift regelt darüber hinaus den Umgang der Verwaltungsmitarbeiter/innen mit Beteiligungsverfahren.
Leitlinien für Beteiligungsprozesse: Interview mit Prof. Helmut Klages, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften, im Rahmen des »Forums für Bürgerbeteiligung und kommunale Demokratie« vom 23.–25. September 2011.
Idealerweise werden die Leitlinien in einem dialogischen Verfahren zwischen Verwaltung, Politik, Einwohner/innen und der organisierten Zivilgesellschaft erarbeitet. Hierdurch wird bereits das ernsthafte Interesse an einer auf Kooperation beruhenden Beteiligungskultur unterstrichen.
Vielerorts geht mit dem Beschluss der Leitlinien die Einrichtung einer zentralen, für Bürgerbeteiligung zuständigen Stelle bei der Stadt einher. Sie berät und vernetzt Schlüsselpersonen für Beteiligung in der Verwaltung, unterstützt die Durchführung von Beteiligungsverfahren und wertet die Durchführung der Verfahren aus, um sie zu verbessern.
In den letzten Jahren hat sich in Sachen Leitlinien für die Bürgerbeteiligung viel getan: Immer mehr Kommunen entwickeln (verbindliche) Regelungen, um Bürgerbeteiligung auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Von Berlin über Brühl bis Marburg - viele Kommunen in ganz Deutschland entscheiden sich für die Umsetzung eines Leitlinienkonzepts.
- Lahmann, Dirk: Bonn im Aufbruch zu einer integrierten und nachhaltigen Bürgerbeteiligung (14/2014), pdf
Leitliniensammlung des Netzwerks Bürgerbeteiligung
Hier finden Sie eine Sammlung von Regelungen und Handlungsempfehlungen zur kommunalen Bürgerbeteiligung. Dabei handelt es sich sowohl um fertige Leitlinien als auch um Informationen zu aktuellen Prozessen der Leitlinienerstellung.