Beteiligungsverfahren

Wahlen zum Europäischen Parlament

Seit 1979 sind die EU-Bürger/innen zur Wahl des Europäischen Parlamentes aufgerufen. Die Wahl findet alle fünf Jahre statt. Zusammen mit dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat) bildet das Parlament die Legislative der EU. Allerdings besitzt das EU-Parlament kein Gesetzesinitiativrecht. Dieses liegt ausschließlich bei der Europäischen Kommission (Exekutive). Der Wahl des Parlaments folgt auch keine Regierungsbildung – einzig bei der Benennung einer Kandidatin oder eines Kandidaten für das Amt des Präsidenten der EU-Kommission muss der Europäische Rat das Wahlergebnis »berücksichtigen«. Wahlen zum EU-Parlament sind demnach weniger ausschlaggebend für zukünftige Politikgestaltung als es für gewöhnlich Wahlen auf nationaler Ebene sind.

Das Europäische Parlament hat 751 Abgeordnete. Grundsätzlich gilt: Bevölkerungsärmere Staaten haben mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreiche. Eine deutsche Abgeordnete vertritt demnach etwa 811.000 Bürger/innen, ein Abgeordneter aus Malta bloß 67.000.

Europäische Bürgerinitiative

Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) wurde durch den Vertrag von Lissabon zum 1. April 2012 eingeführt und ist ein politisches Instrument, das ähnlich einer Petition oder einer Volksinitiative funktioniert. Sie richtet sich ungewöhnlicherweise an die Exekutive (die Europäische Kommission), weil nur diese das Initiativrecht für Gesetzesvorschläge hat. Durch die EBI wird die Europäische Kommission aufgefordert, eine Gesetzesinitiative einzubringen.

Das Zustandekommen einer Initiative ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Der Vorschlag einer Bürgerinitiative muss einen Bereich betreffen, in dem die EU zuständig ist – z.B. Binnenmarkt, Landwirtschaft, Umweltschutz, Verkehr, öffentliche Gesundheit etc. Gleichzeitig darf er nicht auf die Änderung von EU-Verträgen zielen.

Eine Bürgerinitiative wird von einem Bürgerausschuss vorgeschlagen. Dieser muss aus mindestens sieben EU-Bürger/innen bestehen, die das aktive Wahlrecht zum Europäischen Parlament besitzen. Sie müssen ihren Wohnsitz außerdem in sieben verschiedenen Mitgliedsstaaten haben. Allerdings brauchen sie nicht Staatsangehörige von sieben unterschiedlichen Mitgliedsstaaten zu sein. Zwei dieser Personen müssen während des Verfahrens stellvertretend als Ansprechpartner/innen für die EU-Kommission fungieren. Bürgerausschüsse können nicht von Mitgliedern des Europäischen Parlaments oder von Organisationen gebildet werden. Sie können Initiativen jedoch unterstützen. Dies muss transparent erfolgen, etwa bei finanziellen Zuwendungen.

  • Ansgar Klein: Demokratie- und Engagementpolitik in Europa (10/2014)

Nach einer erfolgreichen Registrierung der Initiative bei der Europäischen Kommission gilt es für den Bürgerausschuss einerseits insgesamt eine Millionen Unterschriften, andererseits in sieben Staaten eine Mindestanzahl an Unterschriften zu sammeln. Die Mindestzahl an Unterstützer/innen (in Deutschland bspw. 72.000) orientiert sich an der Bevölkerungszahl eines Mitgliedslandes. Die Sammlung kann per Papierformular und/oder online erfolgen und muss innerhalb von zwölf Monaten vollständig sein.

Wenn die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht wurde, haben die Mitglieder des Bürgerausschusses die Möglichkeit, ihre Initiative bei einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorzustellen und vor Vertretern der Kommission näher zu erläutern. Die Europäische Kommission prüft innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von drei Monaten die Sachlage und gibt eine öffentliche Stellungnahme darüber ab, welche Maßnahmen sie einleiten wird.

Da die Bürgerinitiative keine verbindliche Wirkung hat, ist die Kommission nicht dazu verpflichtet, aktiv zu werden. Daher ähnelt die EBI eher einer Petition als einer Volksinitiative. Bei einem direktdemokratischen Initiativverfahren wäre zumindest eine Beschlussfassung über die eingereichte Vorlage verpflichtend. Beschließt die Kommission jedoch, eine Gesetzesinitiative einzubringen, beginnt das normale Gesetzgebungsverfahren. Der Vorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU unterbreitet.

Bis Juli 2017 sind über 60 Bürgerinitiativen registriert worden, 19 davon wurden abgelehnt. Nur vier Initiativen erreichten bisher die notwendige Zahl von 1 Mio. Unterschriften – zuletzt »Stop Glyphosat«. Zwei der erfolgreichen Initiativen – »Right2Water« gegen die Privatisierung der Wasserversorgung und »Stop Vivisection« gegen Tierversuche – haben Einfluss auf die aktuelle, europäische Politik.

Europäischer Gerichtshof: Grundsatzurteil zu Europäischer Bürgerinitiative

Aufmerksamkeit erregete zuletzt der Fall der Initiative »Stop TTIP«. Das Bündnis hatte sich zum Ziel gesetzt, TTIP und CETA zu verhindern. TTIP bezeichnet die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft der EU mit den USA, CETA ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada. Als selbstorganisierte EBI sammelte die Initiative »Stop TTIP« innerhalb eines Jahres mehr als drei Mio. Unterschriften und überschritt das vorgegebene Länder-Quorum in mehr als 23 Staaten.

Im September 2014 lehnte die Europäische Kommission die Registrierung von »Stop TTIP« als Europäische Bürgerinitiative trotz der immensen Anzahl an Unterschriften ab. Nach Ansicht der Kommission ist das Verhandlungsmandat zu TTIP ein interner Vorbereitungsakt und kein Rechtsakt mit Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem könne eine EBI nur positiv formuliert werden, also darauf hinwirken, einen Rechtsakt zu erlassen, nicht aber einen solchen zu verhindern.

Das »Stop TTIP«-Bündnis hatte daraufhin beim Europäischen Gerichtshof (EuG) Klage gegen die Nichtzulassung eingereicht. Dieser wurde knapp zwei Jahre später im Mai 2017 stattgegeben. Das als Grundsatzurteil zu verstehende Urteil besagt, dass die Europäische Bürgerinitiative keine unzulässige Einmischung in den Gang des Gesetzgebungsverfahrens darstellt, sondern zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte auslöst.

Im Juli 2017 wurde die Initiative »Stop TTIP« offiziell registriert. Allerdings haben die Initiator/innen die Registrierung noch am selben Tag zurückgezogen: Neu sammeln in einem offiziellen Verfahren wollen sie nicht. Stattdessen fordert das Bündnis von der EU-Kommission, »Stop TTIP« wie eine erfolgreiche EBI zu behandeln: Die Initiative erwartet eine Anhörung und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit ihren Argumenten.

Konsultationen und Diskussionen

Im Internet bietet die Europäische Kommission Zugang zu einer größeren Zahl an sog. Konsultationen. Per Fragebogen können sich Bürgerinnen und Bürger zu politischen Strategien der EU äußern. Zudem verbreitet die Kommission über diesen Weg Kontaktdaten von Ansprechpartner/innen und Links zu Blogs oder Facebook-Auftritten von EU-Einrichtungen und Politiker/innen. Auf diesen Web-Seiten können in Chats und Foren aktuelle Entwicklungen und die Politikgestaltung in Europa diskutiert werden.