Beiräte

Zusätzlich zu den sachkundigen Bürgern/innen, die in den Ausschüssen der Kommunalparlamente mitarbeiten, bestehen vielerorts weitere Mitwirkungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Beiräten. Sie geben bestimmten Bevölkerungs- oder Betroffenengruppen die Möglichkeit, den Gemeinderat oder die Verwaltung sachkundig zu beraten. Es existieren in deutschen Kommunen beispielsweise Ausländer-, Senioren- oder Behindertenbeiräte. Sie werden entweder direkt durch die betroffene Wohnbevölkerung oder durch das Kommunalparlament gewählt. Die Zusammensetzung, Kompetenz und Organisation von Beiräten variiert dabei von Ort zu Ort erheblich.

Ausländerbeiräte

Eine bereits fast 50-jährige Tradition in der deutschen Kommunalpolitik haben Ausländer- bzw. Migrations- und Integrationsräte. Sie stellen eine meist freiwillige Möglichkeit dar, Einwohner/innen ohne Wahlrecht an der kommunalen Selbstverwaltung zu beteiligen. Ausländerbeiräte sind reine Konsultationsgremien.

Der §§ 56 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung sieht etwa vor: »In Gemeinden, in denen mehr als 1.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Beirat für Migration und Integration einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose. [...] Wahlberechtigt sind alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner und alle Einwohner, die als Spätaussiedler […] oder durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.« Ähnliche Regelungen gibt es in den meisten deutschen Bundesländern.

Jenseits der Kommune

Das Beiräte-Wesen ist nicht auf die kommunale Ebene beschränkt. Auch auf Länder- und Bundesebene werden von Parlamenten und Ministerien Beiräte eingesetzt, um in wichtigen Themenbereichen qualifizierte bürgerschaftliche Expertise einzuholen.