Glossar


Selbsthilfe
Die Selbsthilfe ist eine Bewältigungsform von Krankheit, Behinderung und psychosozialen Problemen. Sie wird in der Regel unterschieden nach individueller und gruppenorientierter Selbsthilfe.

Zur individuellen Selbsthilfe gehört beispielsweise die Pflege kranker Angehöriger ohne Mitwirkung anderer Personen. Im Rahmen einer gruppenorientierten und sozialen Selbsthilfe schließen sich Menschen mit gleicher Problembetroffenheit außerhalb ihrer alltäglichen Beziehungen zusammen, um sich gegenseitig zu helfen und zu unterstützen. Selbsthilfegruppen engagieren sich in jüngerer Vergangenheit auch in den Bereichen Alter, Nachbarschaft, Kultur und Migration sowie im Kontext von Lebensproblemen.

Service Learning
»Service Learning« ist ein Ansatz des Lernens und Lehrens, der gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen fest im Schulalltag verankert und mit fachlichen Unterrichtsinhalten verbindet.

Service Learning ist ein Ansatz des Lernens und Lehrens, der in Schule und Hochschule wie auch in anderen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden kann. Service Learning will gesellschaftliches Engagement von Jugendlichen fest im Schulalltag verankern und mit fachlichen Unterrichtsinhalten verbinden. Junge Menschen können ihr in der Praxis erworbenes Wissen und ihre Erfahrungen in den Unterricht einfließen lassen. Sie trainieren soziale und demokratische Kompetenzen.

Soziale Bewegung(en)

Unter einer sozialen Bewegung wird in den Sozialwissenschaften ein kollektiver Akteur oder ein soziales System verstanden, der oder das unterschiedliche Organisationsformen umfasst und mit unterschiedlichen Mobilisierungs- und Handlungsstrategien versucht, gesellschaftlichen Wandel zu beschleunigen, zu verhindern oder umzukehren.

Sozialkapital
Soziales Kapital umfasst Werte und Normen, die solidarisches und auf die Gemeinschaft bezogenes Denken und Handeln unterstützen und so die gesellschaftliche Entwicklung fördern.

Dem interdisziplinär verwendeten Begriff Sozialkapital (oder soziales Kapital) liegen zwei Verständnisse zugrunde: die akteursorientierte Definition nach Pierre Bourdieu meint zum einen individuelle soziale Beziehungen, die sich vor allem aus Aktivitäten in Vereinen und Netzwerken ergeben, und die daraus entstehenden aktuellen und potenziellen Ressourcen. Dagegen umfasst der Begriff in der systemorientierten Definition nach Robert D. Putnam Werte und Normen, die solidarisches und auf die Gemeinschaft bezogenes Denken und Handeln unterstützen und so die gesellschaftliche Entwicklung fördern. Soziales Kapital entsteht durch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger als Akteure des Gemeinwesens miteinander zu kooperieren. Dabei gilt als Grundannahme: Je mehr Sozialkapital - d.h. je mehr bürgerschaftliches Engagement und je mehr gemeinschaftliche Werte und Normen in einer Gesellschaft vorhanden ist - umso besser funktionieren Demokratie und Wohlfahrtsstaat. Zwei Formen von Sozialkapital werden unterschieden: Bindendes Sozialkapital (»bonding«) führt zu einer Festigung von Bindungen innerhalb von sozialen Gruppen und somit zu einer Abgrenzung gegenüber anderen Gruppen. Überbrückendes (»bridging«) Sozialkapital überwindet dagegen die Grenzen zwischen Ethnien, Geschlechtern und sozialen Klassen und hat eine demokratiefördernde Bedeutung.

Stiftungen
Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Als Oberbegriff bezeichnet er eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können.

Stiftungen sind ein konstitutives Element der Bürgergesellschaft, Stiften ist eine Ausdrucksform aktiven Bürgerengagements. Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Als Oberbegriff bezeichnet er eine komplexe Vielfalt von Körperschaften, die im privaten, öffentlichen und kirchlichen Recht verankert sein können. Stiftungen weisen zudem eine Vielzahl von Rechtsformen auf (z.B. rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, Stiftungs-GmbH oder Stiftungsverein). Der Prototyp einer Stiftung ist die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie ist das klassische Instrument zur Verwirklichung eines auf Dauer angelegten Zwecks und untersteht der staatlichen Stiftungsaufsicht. Ihre Entstehungsvoraussetzungen sind in den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, die durch die jeweiligen Landesstiftungsgesetze ergänzt werden. Eine Stiftung ist gemeinnützig, wenn ihr Zweck darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Mit dem Status der Gemeinnützigkeit ist regelmäßig die Steuerbefreiung der Stiftung verbunden. Auch sind gemeinnützige Stiftungen berechtigt Spenden entgegenzunehmen.

Glossar

  • Anerkennungskultur
  • Bürgerbegehren
  • Bürgerentscheid
  • Bürgergesellschaft
  • Bürgerkommune
  • ...
  • Service Learning
  • Sozialkapital
  • Stiftungen
  • Volksentscheid
  • Zivilgesellschaft
     

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