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Organisationsformen in der Bürgergesellschaft

Die Vielfalt der Bürgergesellschaft zeigt sich nicht nur in den Handlungsfeldern, sondern auch in höchst unterschiedlichen Organisationsformen. Diese reichen idealtypisch von der klassischen, formal geregelten Vereins- und Verbandsstruktur bis zur informellen, temporären Bürgerinitiative.

Die Unterschiedlichkeit gilt grundsätzlich auch für die überregionale Ebene. Große Verbände, wie z.B. der Deutsche Sportbund, die aus örtlichen, regionalen und Landesgliederungen bestehen, gehören ebenso zur Bürgergesellschaft wie sehr lockere Zusammenschlußformen, die über keinen organisatorischen Unterbau verfügen.

Man kann weiterhin zwischen Mitgliederorganisationen, denen Bürgerinnen und Bürger individuell beitreten können, und Zusammenschlüssen unterscheiden, die als Dachverbände verschiedener selbständiger Organisationen fungieren. Typische Beispiele für das erste sind etwa die Arbeiterwohlfahrt und für das zweite der Paritätische Wohlfahrtsverband.

Gerade viele neue soziale Bewegungen, die noch keine feste Mitgliederbasis haben und denen es oft auch an finanziellen Mitteln mangelt, tendieren zu Zusammenschlußformen der zweiten Art. Diese ermöglichen ihnen, ihre Selbständigkeit zu bewahren, aber Ressourcen mit befreundeten Organisationen zu bündeln und gemeinsame Aufgaben und Anliegen effizienter zu erledigen.

Zusätzlich zu den beiden genannten hat sich auch noch der Typus der sog. »Bewegungsunternehmen« herausgebildet. Hierbei handelt es sich in der Regel um Organisationen mit einer großen Mitglieder- und/oder Spender/innen-Basis, die aber nur bedingt der traditionellen Verbandsstruktur entsprechen, sondern sich vor allem als professionell geführte Organisationen mit klarer strategischer Ausrichtung und hoher Öffentlichkeitswirkung auszeichnen (z.B. Greenpeace).

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