Was der Staat tun kann 2 (2)
Bei der Förderung des Engagements ist zu berücksichtigen, daß sich die Formen, Motive und Bedingungen des Engagements sowie die Ansprüche und Erwartungen daran diversifizieren und spezialisieren (s. Empirische Befunde). Staatliche Engagementförderung kann sich daher nicht bloß an Standardlösungen orientieren, sondern muß entsprechend differenziert ausfallen (s. Engagementförderung).
»Eine gute Politik für das Bürgerengagement heißt: Strukturen stützen, in denen lokale und primäre Netzwerke wachsen können; also weder fertige Verbandsprogramme noch standardisierte Agenturen und Büros an die Stelle von gemeinsamen Zielvereinbarungen von Staat, Kommunen, Verbänden und Bürgern setzen.«
Hummel, Konrad:»Bürger sucht Gesellschaft. Freiwilliges Engagement von Menschen und die Dialektik seiner Förderung«
In: Blätter der Wohlfahrtspflege, Heft 11+12 /2000)
Ebenso muß beachtet werden, daß durch die Förderung bürgerschaftlichen Engagements vorhandene soziale Ungleichgewichte nicht noch verstärkt werden. Der aktiven Bürgergesellschaft und großen Zahl freiwillig Engagierter stehen auf der anderen Seite große Gruppen unfreiwillig Nicht-Engagierter gegenüber, die für sich keine Möglichkeiten sehen, auf ihre Lebensbedingungen Einfluß zu nehmen.
Der Verbesserung der sozialen Teilhabechancen und Aktivierung von Selbsthilfepotentialen dieser Bevölkerungsgruppen muß bei der Engagementförderung besondere Aufmerksamkeit zukommen, wenn das Konzept der Entwicklung der Bürgergesellschaft sich nicht auf die bisher schon Aktiven und bestimmte Bevölkerungsschichten beschränken soll.
Solidarität kann sich auf Dauer nur in einer Gesellschaft entwikkeln, die im großen und ganzen als gerecht erlebt wird. Engagementförderung muß sich daher auch am Leitbild der sozialen Gerechtigkeit orientieren.
»contingent consent«
vgl. Rothstein, Bo: Just Institutions Matter. The Moral and Political Logic of the Universal Welfare State, Cambridge University Press 1998
Hierzu gehört, über neue Formen der besseren Vereinbarkeit von bürgerschaftlichem Engagement und Erwerbsarbeit nachzudenken, die u.a. eine grundsätzliche Neubewertung des Verhältnisses von heute bezahlter Erwerbstätigkeit auf der einen und bisher unentgeltlich geleisteter, aber gesellschaftlich mindestens ebenso wertvoller Nicht-Erwerbsarbeit in Familien oder sozialen Einrichtungen auf der anderen Seite mit einschließen. Auch hier werden die Veränderungen vermutlich ebenfalls nicht in Einheitslösungen für alle, sondern in einer Vielzahl unterschiedlicher und flexibel an die jeweilige Situation angepaßten Formen bestehen.
Wer von Bürgerinnen und Bürgern verantwortliches Handeln erwartet, muß ihnen auch Verantwortung übertragen und sie wirksam an allen wichtigen politischen Entscheidungen beteiligen. Menschen können Verantwortungsbewußtsein nur dann entwickeln, wenn sie auch Gelegenheit haben, Verantwortung auszuüben. In den letzten Jahren sind gerade im kommunalen Bereich eine Reihe von neuen Wegen zur Bürger/innen-Beteiligung an Entscheidungsprozessen erprobt worden, denen gemeinsam ist, daß sie sich nicht als formalen Akt, sondern als kommunikativen Prozeß definieren (s. Politische Teilhabe). Sie gilt es weiter zu entwickeln. Abgesehen von einer Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen können sie ganz wesentlich dazu beitragen, daß Bürgerinnen und Bürger sich mit Fragen ihres Gemeinwesens befassen und untereinander vernetzen.


