Was der Staat tun kann 1 (2)
Bürgergesellschaft ist weder staatlich planbar noch staatlich organisierbar und kann auch nicht bloß normativ herbeigeredet werden. Der moderne Staat kann ihre Entwicklung jedoch durch eine aktive Förderung des Engagements und Schaffung geeigneter Gelegenheitsstrukturen erleichtern und fördern. „Können hier Bürgerinnen und Bürger besser beteiligt werden?“ und „Tun wir genug, um bürgerschaftliches Engagement und bürgerschaftliche Mitverantwortung zu unterstützen?“ müssen zentrale Leitfragen in allen politischen Handlungsbereichen sein.
Leitbild aktivierender Staat
Staat und Verwaltung müssen ihre Aufgaben und ihre Verantwortung unter veränderten gesellschaftlichen Bedingungen neu definieren. In der Koalitionsvereinbarung »Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert« hatte sich die Bundesregierung dies zum Ziel gesetzt. Das neue Leitbild wurde der aktivierende Staat.
In dem am 1. Dezember 1999 vom Bundeskabinett beschlossenen Programm »Moderner Staat – Moderner Verwaltung« hieß es dazu:
»Der aktivierende Staat wird die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung dort fördern, wo dies möglich ist. So wird sich die Erfüllung öffentlicher Aufgaben nach einer neuen Stufung der Verantwortung zwischen Staat und Gesellschaft richten:
Zum einen bleibt es bei der Verpflichtung des Staates, Freiheit und Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger als Kernbereich in seiner alleinigen Verantwortung zu schützen (z.B. Innere Sicherheit, Rechtsschutz, Finanzverwaltung). Daneben gibt es einen großen Bereich anderer, bisher als öffentlich angesehener Aufgaben, die sichergestellt, aber nicht unbedingt durch staatliche Organe selbst durchgeführt werden müssen. In diesem Bereich muss der Staat jedenfalls die Erfüllung der Aufgaben gewährleisten.
Das Leitbild des aktivierenden Staates nimmt diese neue Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft auf. Eine darauf ausgerichtete Staats- und Verwaltungsreform muss eine neue Balance zwischen staatlichen Pflichten und zu aktivierender Eigeninitiative und gesellschaftlichem Engagement herstellen. Der Staat ist dann weniger Entscheider und Produzent, als vielmehr Moderator und Aktivator der gesellschaftlichen Entwicklungen, die er nicht allein bestimmen kann und soll. Aktivierender Staat bedeutet, die Selbstregulierungspotentiale der Gesellschaft zu fördern und ihnen den notwendigen Freiraum zu schaffen. Im Vordergrund muss deshalb das Zusammenwirken staatlicher, halbstaatlicher und privater Akteure zum Erreichen gemeinsamer Ziele stehen. Dieses Zusammenwirken muss entwickelt und ausgestaltet werden. Vor allem dem Bund fällt hierbei die Aufgabe zu, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen bürgerorientierten und partnerschaftlichen Staat mit einer effizienten Verwaltung zu schaffen.«
Das Programm wurde ab 2004 in drei Säulen fortgeführt: Modernes Verwaltungsmanagement, Bürokratieabbau und eGovernment: Seit 2006 finden nur noch zwei zentrale Porgramm statt: Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen und E-Government 2.0.
aktuelles Internetportal der Bundesregierung in Fortführung des Programmes Moderner Staat: »Verwaltung innovativ«


