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Bürgergesellschaft: Vision, Realität und Geisteshaltung 2 (3)

Es ist nicht das Ziel des Wegweisers, den zahlreichen Definitionen von Bürgergesellschaft eine weitere mit Anspruch auf Allgemeinverbindlichkeit hinzuzufügen. Im Sinne der drei dargestellten Bedeutungsinhalte – Vision, Realität und Geisteshaltung – wird Bürgergesellschaft vielmehr ganz allgemein verstanden als Ausdruck für gesellschaftliche Selbstorganisation, oder präziser demokratische, gesellschaftliche Selbstorganisation, unabhängig vom Staat und außerhalb des Marktes.

literaturtipp

vgl. Kocka, Jürgen: Die Zivilgesellschaft und die Rolle der Politik. Thesen und Fragen. Einführende Bemerkungen zur Session 1 der Expertentagung im Vorlauf zur Regierungskonferenz »Moderneres Regieren im 21. Jahrhundert« am 2./3. Juni 2000 in Berlin

Der Zusatz »demokratisch« ist notwendig, da es auch Formen der Selbstorganisation gibt, die keineswegs demokratisch sind. Hierzu zählen alle Formen von Rassismus und Extremismus, Diskriminierung, Gewaltbereitschaft und Kriminalität. Wer die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte nicht anerkennt, ist kein Teil der zivilen Bürgergesellschaft.

Mit »gesellschaftlich« ist gemeint, daß es sich nicht um rein private Aktivitäten handelt, sondern um öffentliches Engagement geht. Mit anderen Worten: Die Einladungen der Nachbarn zur privaten Geburtstagsfeier, so liebenswert sie auch gemeint sein mögen, fallen nicht unter den Begriff der Bürgergesellschaft, dagegen die Organisation von Nachbarschaftshilfe im Stadtviertel oder die Organisation eines Straßenfestes wohl.

Auch das Engagement für die Familie oder die Pflege von Angehörigen zählen nicht dazu. Diese Abgrenzung impliziert natürlich nicht die Geringschätzung des Wertes von Familie für Gesellschaft und Demokratie; ebenso wenig die enorme Bedeutung zwischenmenschlicher persönlicher Netzwerke für die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Vielmehr bedeutet sie nur, daß die Familie dem privaten, nicht-öffentlichen Lebensbereich zugeordnet wird. Dagegen sind Organisationen, die sich in der Gesellschaft für die Interessen der Familien einsetzen, selbstverständlich Teil der Bürgergesellschaft.

Die Zusätze »unabhängig vom Staat » und »außerhalb des Marktes« sind ebenfalls durchaus hinterfragbar.

So wird zum Beispiel gerade für die Bundesrepublik Deutschland gesagt, daß der gesamte Dritte-Sektor-Bereich im internationalen Vergleich überdurchschnittlich staatlich subventioniert sei , woraus sich unweigerlich auch Abhängigkeitsverhältnisse ergeben. Und was ist, wenn der Staat intermediäre Organisationen mit der Durchführung öffentlicher Aufgaben beauftragt – können diese dann noch Teil der Bürgergesellschaft sein?

literaturtipp

vgl Anheier, Helmut K. / Salamon, Lester M. u.a: Der Dritte Sektor. Aktuelle internationale Trends. The Johns Hopkins Comparative Nonprofit Sector Projects, Phase II, Bertelsmann Stiftung Gütersloh 1999

Stehen Organisationen, die sich durch Sponsoring oder den Verkauf von Dienstleistungen finanzieren, wirklich ganz außerhalb des Marktes? Und wo sind Initiativen einzuordnen, die fairen Handel mit der Einen Welt praktizieren? Unabhängig vom Staat und außerhalb des Marktes meint, daß es sich um selbstverwaltete, nicht-gewinnorientiert arbeitende Organisationen, Zusammenschlüsse oder Initiativen handelt, die »nicht formal-rechtlich Teil der Hoheitsverwaltung und staatlicher Anstalten bilden und in deren organisatorischen Verhalten und Mitgliedschaft dem Prinzip der Freiwilligkeit eine entscheidende Rolle zugewiesen ist«.

literaturtipp

Anheier, Helmut K. / Salamon, Lester M.: »Genese und Schwerpunkte internationaler Forschung zum Nonprofit-Sektor« , In: Forschungsjournal Neue Soziale Bewegungen, Heft 4/1992

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