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Bürgergesellschaft: Vision, Realität und Geisteshaltung 1 (3)

Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaft (Für den Wegweiser wurde die vertrautere, allerdings leider nicht geschlechtsneutrale Bezeichnung »Bürgergesellschaft« gewählt. Wenn hier aus rein praktischen Gründen von Bürgergesellschaft die Rede ist, steht der Begriff immer für Bürgerinnen- und Bürgergesellschaft) – die synonym gebrauchten deutschsprachigen Übersetzungen des angelsächsischen Begriffes »Civil Society« sind in den letzten Jahren zu viel benutzten Sympathiebegriffen geworden. Sie finden quer durch unterschiedliche politische Denkströmungen und gesellschaftliche Gruppen vielfältige Anwendung und Zustimmung.

Diese Popularität verdanken die Begriffe gewiß auch ihrer Offenheit und Unbestimmtheit. »Die einzige allgemein gültige Definition ist die doppelte Verneinung, in der Kurzformel: »Nicht Staat – nicht Markt« , schreibt Tilman Evers. Zugleich steckt, wie Evers weiter ausführt, darin aber auch bereits die »doppelte Affirmation, daß Bürgerinnen und Bürger sich nicht nur für den Eigennutz, sondern auch für das Gemeinwesen engagieren; und daß es eine gesellschaftliche Öffentlichkeit gibt, die nicht staatlich organisiert ist« .

literaturtipp

Evers, Tilman: Bürgergesellschaft – Ideengeschichtliche Irritationen eines Sympathiebegriffes. In: Rundbrief Bürgerbeteiligung, Stiftung MITARBEIT, Heft 1/1999

Die erste Buchveröffentlichung zur »Civil Society« datiert bereits aus dem Jahr 1767 und stammt von dem schottischen Priester und Moralphilosophen Adam Ferguson. In seinem »Essay on the History of Civil Society« steht der Begriff für eine wünschenswerte Geisteshaltung, die alle Bereiche der Gesellschaft durchdringen sollte.

Alexis de Tocqueville beschrieb ein knappes Dreivierteljahrhundert später in seinem Klassiker »Über die Demokratie in Amerika« als erster die Bedeutung freier Assoziationen für den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Entwicklung der Demokratie.

Seinen heutigen Stellenwert erhielt der Begriff der Bürger- oder Zivilgesellschaft aber erst durch die Freiheits- und Demokratiebewegungen in Osteuropa seit der Charta ’77. Er wurde hier zum Schlüsselbegriff für das anti-diktatorische Bemühen, die Entmündigung durch den Staat zu beenden und neue Freiräume für gesellschaftliche Selbstorganisation zu schaffen. Die Erfolgsgeschichten der Bürgerbewegungen in den osteuropäischen Ländern und nicht zuletzt auch in der DDR Ende der 80er Jahre sind zugleich eindrucksvolle Belege dafür, was bürgergesellschaftliches Engagement politisch bewirken kann

Auch wenn die Ausgangsbedingungen ganz andere waren und die Erfahrungen aus den osteuropäischen Ländern nicht einfach übertragen werden konnten, inspirierte die Wiederentdeckung des Be-griffs bald auch die sozialwissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Diskurse

Zum einen steht er für eine Vision einer aktiven Gesellschaft, in der ein großer Teil der Bevölkerung sich politisch einmischt, Mitverantwortung übernimmt und Solidarität praktiziert. In dieser stärker normativen Diktion bestehen Analogien zu den vor allem in den USA entstandenen Ideen des Kommunitarismus. Diese sehen die individuellen Rechte und sozialen Verpflichtungen in den westlichen Gesellschaften außer Balance geraten und erachten es als dringend geboten, daß die Bürger(innen) mehr Gemeinsinn entwickeln und Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen. 

Zum anderen wird der Begriff der Bürgergesellschaft gerade in Deutschland aber auch als Sammelbegriff für das gesellschaftliche Engagement verwendet. »Die Bürgergesellschaft lebt!« war 1999 beispielsweise das Motto einer von der THEODOR-HEUSS-STIFTUNG und der Stiftung MITARBEIT initiierten bundesweiten Kampagne anläßlich des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Grundgesetzes, mit der das bürgerschaftliche Engagement stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden sollte. In diesem Sprachgebrauch hat der Begriff Affinitäten zu Begriffen wie Aktiv-Bürgerschaft, Nicht-Regierungsorganisationen oder Non-Profit-Organisationen sowie teilweise auch zum Begriff des Dritten Sektors.

Beide Begriffsdeutungen – die »visionäre« und die »empirische« - sind aber vereinbar, indem man einerseits feststellt, daß es Bürgergesellschaft bereits gibt, sich aber andererseits als Vision wünscht, daß ihre Rolle und Bedeutung zukünftig noch wesentlich gestärkt wird. Gemeinsam ist beiden Vorstellungen, und damit schließt sich auch der Kreis zu den Ursprüngen bei Ferguson u.a., daß Bürgergesellschaft auf bestimmten Grundhaltungen beruht. Diese lassen sich mit den Begriffen »Bürgersinn« , »Zivilcourage« und »Solidarität« benennen.

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