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Art der Veranstaltung 2 (2)

Größenordnung

Mit der Art der Veranstaltung müssen Sie auch die Größenordnung festlegen: zwischen 3 und 20 Personen, zwischen 20 und 50 Personen, zwischen 50 und 100 Personen. Bei Kongressen und Großveranstaltungen kommen manchmal mehrere hundert Teilnehmer/innen zusammen.

Bühnendiskussion zur Feier des 50jährigen Bestehens des Grundgesetzes

....Öffentlich oder nicht öffentlich?

Schließlich müssen Sie eine Entscheidung fällen für eine:

  • offene Veranstaltung (die Öffentlichkeit ist erwünscht und zugelassen; u.U. Eintritt gegen Gebühr)

  • geschlossene Veranstaltung (nur für geladene Gäste oder Mitglieder)

  • gemischte Veranstaltung (teilweise ist die Öffentlichkeit zugelassen, teilweise ausgeschlossen)

Auch eine ihrem Charakter nach geschlossene Veranstaltung kann durch einen öffentlichen Teil (Podiumsdiskussion, Kundgebung etc.) eine besondere Wirkung entfalten.

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