Art der Veranstaltung 2 (2)
Größenordnung
Mit der Art der Veranstaltung müssen Sie auch die Größenordnung festlegen: zwischen 3 und 20 Personen, zwischen 20 und 50 Personen, zwischen 50 und 100 Personen. Bei Kongressen und Großveranstaltungen kommen manchmal mehrere hundert Teilnehmer/innen zusammen.

....Öffentlich oder nicht öffentlich?
Schließlich müssen Sie eine Entscheidung fällen für eine:
offene Veranstaltung (die Öffentlichkeit ist erwünscht und zugelassen; u.U. Eintritt gegen Gebühr)
geschlossene Veranstaltung (nur für geladene Gäste oder Mitglieder)
gemischte Veranstaltung (teilweise ist die Öffentlichkeit zugelassen, teilweise ausgeschlossen)
Auch eine ihrem Charakter nach geschlossene Veranstaltung kann durch einen öffentlichen Teil (Podiumsdiskussion, Kundgebung etc.) eine besondere Wirkung entfalten.


