Stiftungswesen in Deutschland 2 (3)
Bereits in den 90er Jahren gab es in der Bundesrepublik einen immensen Zuwachs privater Geldvermögen und umfangreicher Erbschaften, ohne dass dies in entsprechend erhöhten Spendenbeträgen oder Stiftungsgeldern seinen Niederschlag gefunden hätte.
Um das zweifellos vorhandene Potenzial besser auszunutzen, sind daher attraktivere Formen sowie spezielle Anreizsysteme erforderlich.
Die Idee der Gemeinschaftsstiftungen
Ein Beispiel für solche attraktiven Formen sind die so genannten Gemeinschaftsstiftungen. Anders als Stiftungen, die aus Einzelvermögen errichtet werden, führen Gemeinschaftsstiftungen das Engagement einer Vielzahl von Stifterinnen und Stifter zusammen, um gemeinnützige Projekte in einer Region zu fördern. So können auch kleinere Zuwendungen, Spenden und Erbschaften, die für sich allein nur beschränkte Wirkung hätten, einen nachhaltig relevanten Beitrag darstellen.
Vieles spricht dafür, dass Bürgerinnen und Bürger eher bereit sind, etwas für konkrete und für sie nachvollziehbare Projekte in ihrem Umfeld, als an anonyme Großorganisationen zu geben. (Der Begriff »Umfeld« ist dabei nicht unbedingt räumlich zu verstehen, sondern meint eher »emotionale Nähe«.) Die Idee der Gemeinschaftsstiftung ist hierfür ein ganz konkretes Angebot.
Konzept und Idee stammen aus den USA. Dort haben die sog. Community Foundations in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung erlebt. In Deutschland findet sich das Modell in mehreren Dutzend sog. Bürger- oder Stadtstiftungen wieder, die seit 1996 gegründet wurden. Die Erste war die Stadtstiftung Gütersloh.
Notwendigkeit eines Startkapitals
Im Unterschied zu Spendenparlamenten und anderen wohltätigen Einrichtungen, die das ihnen zur Verfügung gestellte Geld zeitnah zur Bekämpfung aktueller Notlagen verwenden, zielen die Gemeinschaftsstiftungen darauf, mittelfristig ein möglichst großes Stiftungskapital anzusammeln, um von dessen Erträgen wirksame Projektförderung zu leisten.
Damit die Stiftung Sinn macht, ist ein größeres Grundkapital erforderlich. Formal sind für die Stiftungsgründung zwar meistens »nur« 50.000,– Euro erforderlich, aber wenn die Stiftung größere Erträge abwerfen soll, braucht man schon ein wesentlich höheres Vermögen. Wenn ein solches größeres Vermögen nicht schon von vornherein von den Gründern/innen aufgebracht werden kann, muss es eingeworben werden.
Die Erfahrung zeigt, dass Bürgerstiftungen, bevor ausreichendes Startkapital zusammen ist, bereits mit Aktivitäten öffentlich in Erscheinung treten müssen, damit die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger überhaupt wissen, worum es bei dem Stiftungszweck geht. Daher empfiehlt es sich, im ersten Jahr vornehmlich Spenden für zeitnah zu realisierende Projekte zu sammeln und erst ab dem zweiten Jahr stärker auf die Kapitalbildung zu setzen.
Der Aufbau einer Gemeinschaftsstiftung erfordert also schon etwas Geduld und langen Atem. Selbst in den USA, wo der Gedanke der Gemeinschaftsstiftung weiter verbreitet ist, wird von mindestens fünf Aufbaujahren ausgegangen, die eine Gemeinschaftsstiftung braucht, bis sie wirksam arbeiten kann.
In Deutschland gibt es bisher kein Beispiel dafür, dass ein größeres Grundkapital allein über kleine Einzelbeiträge aufgebracht wurde. Bei allen erfolgreichen Beispielen gab es mindestens eine/n potente/n Einzelspender/in.
Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob nicht zeitnähere Formen des Fund Raisings (wie z.B. Spendenparlamente) eine realistischere Alternative darstellen. Ebenso darf die Möglichkeit von Null-Summen-Spielen nicht übersehen werden, dass möglicherweise Gelder nur von anderen Spendenzielen abgezogen werden.
Der unschätzbare Vorzug der Stiftung ist aber natürlich, dass man von dem einmal eingesammelten Geld bzw. von den Erträgen dauerhaft »leben« kann.


