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Stiftungswesen in Deutschland 1 (3)

Stiftungen rücken als wichtige Elemente der Bürgergesellschaft immer stärker in den Blickpunkt. Für die einen stoßen andere Finanzierungswege In Zeiten immer knapper werdender oder ganz ausbleibender öffentlicher Mittel auf zunehmendes Interesse. Für die anderen sind Stiftungen interessante Möglichkeiten, mit ihrem Geld das Gemeinwohl zu fördern.

Tatsächlich sind Stiftungen wichtige Geldgeber für viele gemeinnützige Initiativen und Projekte. Stiftungen aber auf die Funktion bloßer Geldgeber zu reduzieren und von ihnen Ersatzleistungen größeren Umfangs für ausfallende staatliche Mittel zu erwarten, würde weder ihrer eigentlichen Idee und Zielsetzung noch ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit entsprechen.

Das Grundprinzip einer Stiftung ist, dass ein mehr oder weniger großes Kapitalvermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellt wird. Aus den Erträgen dieses so genannten Stiftungsvermögens werden dann die laufenden Ausgaben bestritten. Im Unterschied etwa zum Verein, der seine Mittel in der Regel zeitnah verwenden muss, ist das Vermögen der Stiftung grundsätzlich in seinem Bestand zu erhalten.

Allerdings verbergen sich hinter dem Begriff der Stiftungen eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsformen und Typen. Die mit Abstand am meisten verbreitete Rechtsform ist die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechtes. Daneben gibt es in kleinerer Zahl öffentlich-rechtliche Stiftungen sowie durch Treuhänder verwaltete unselbständige Stiftungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Mehr als 90% der geschätzten über 8.000 deutschen Stiftungen sind gemeinnützig. Zudem existieren aber auch solche, die nicht gemeinnützig sind, etwa mit dem Ziel, ein Vermögen für eine eng begrenzte Gruppe, z.B. für eine Familie, dauerhaft zu erhalten.

Eine Reihe von bekannteren »Stiftungen«, die diesen Namen tragen, sind im rechtlichen Sinne keine, sondern eingetragene Vereine, wie z.B. die Friedrich-Ebert-Stiftung , die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung. Andere haben die Rechtsform der Stiftung GmbH, wie z.B. die Robert-Bosch-Stiftung oder die Freudenberg-Stiftung.

Fördernd versus operativ

Für die praktische Arbeit und das, was Stiftungen für und als gemeinwohlorientierte Institutionen leisten, ist die formale Rechtsform aber oft weniger bedeutsam, als es ihre Arbeitsweise, Ziele und Mittel sind.

Grundsätzlich kann zwischen Stiftungen unterschieden werden, die fördernd tätig sind, also Organisationen, Projekten, Initiativen oder Einzelpersonen Geld- oder Sachmittel für bestimmte Ziele zur Verfügung stellen, und solchen, die operativ tätig sind, d.h. die Ziele selber umzusetzen versuchen. Von den 7.963 Stiftungen, von denen im 2000er und derzeit aktuellsten Verzeichnis Deutscher Stiftungen entsprechende Angaben vorlagen, waren mehr als die Hälfte nur fördernd, ein Fünftel nur operativ und weniger als ein Fünftel (18%) sowohl fördernd als auch operativ tätig.

Unter den inhaltlich-thematischen Schwerpunkten dominieren im 2.000er Stiftungsverzeichnis die sozialen Zwecke mit rund 31 Prozent, gefolgt von Wissenschaft und Forschung (16,2%), Bildung und Erziehung mit 14,2 Prozent, Kunst und Kultur (13,8%), Umwelt und Naturschutz (5,1%) sowie Familie und Unternehmen (3,3%).

Externer Link

Die aktuellen statistischen Zahlen hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen zusammengestellt: www.stiftungsstatistiken.de

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