Entwicklung einer Antragskultur 1 (3)
Die Übernahme von Verantwortung und das Ergreifen von Initiative signalisieren die Entwicklung hin zu einer Bürgergesellschaft, die bereit ist, sich den dringlichen Aufgaben der Gegenwart und Zukunft durch eigenes Engagement zu stellen. Diese Entwicklung drückt sich in besonderer Weise durch das Wachstum von Stiftungserrichtungen aus: Seit 1989 hat sich die Anzahl der Errichtungen mit derzeit etwa 400 pro Jahr verdoppelt.
Gleichermaßen wird die Entwicklung zu einer neuen Stiftungskultur deutlich. Deren unverwechselbare Prägung liegt in ihren Wertigkeiten, ihrem Verhaltenskodex und in ihrem »Stiftungsgeist«. In enger Anbindung an die Stiftungskultur entwickeln sich besondere Partnerschaften zwischen Stiftungen und Antragstellern: eine Antragskultur, die den gemeinsamen Aufgaben und den Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden muss.
Gemeinsame Verantwortung
Stiftungsinitiativen sind grundsätzlich auf die Mitarbeit und die Hilfe der Bürger angewiesen, die in der Erkenntnis spezieller gesellschaftlicher, auch regionaler Probleme, die Kooperation mit Stiftungen anstreben. Um diese Partnerschaft mit Leben zu füllen, ihr eine Chance zur gemeinsamen Lösung gesellschaftlicher Probleme zu geben und damit richtungsweisende Ergebnisse zu erarbeiten bedarf es der beiderseitigen detaillierten Kenntnis der jeweiligen Arbeitsinhalte, Absichten und Möglichkeiten. Transparenz und Offenheit ist daher auf beiden Seiten notwendig, denn gleichermaßen sind auch die Stiftungen gefordert, ihre jeweiligen Förderprogramme und Antragsmodalitäten offen zu legen und die Verantwortung dem Antragsteller gegenüber mit dem Einhalten von Zusagen und der intensiven Begleitung des Projekts zu tragen. Dieser Verständigungsprozess kann nicht nur den Boden für eine intensive und fruchtbare Zusammenarbeit bereiten, sondern bietet darüber hinaus die Chance zur gemeinsamen Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung.


