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Stiftungsidee

Jede Stiftung ist einzigartig. Jeder Stifter/jede Stifterin schafft aus der eigenen  individuellen Situation heraus, nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen, eine ganz neue Institution.

Eine Stiftung, egal ob selbstständig oder treuhänderisch, bietet dem/der Gründer/in viele Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten, die sich zum Teil von anderen gemeinnützigen Organisationsformen unterscheiden.

  • Persönliches Engagement

    In einer Stiftung kann der Stifter, die Stifterin dem Bedürfnis, für das Gemeinwohl tätig zu werden, Raum geben. Denn eine Stiftung vermittelt einen unmittelbaren persönlichen Bezug zum eigenen gemeinnützigen Engagement und ermöglicht eine optimale Kontrolle über die Verwendung der Mittel. Der/die Stifter/in kann so einer Dankbarkeit, einem Verantwortungsgefühl, einer Betroffenheit, einer Heimatverbundenheit oder einer Hilfsbereitschaft ideal zur Geltung verhelfen. Eine Stiftung kann das eigene Lebenswerk über den eigenen Tod hinaus sichern. Manche/r Stiftende betrachtet die Stiftungsgründung als Anfang einer zweiten Karriere nach dem Berufsleben. Aber auch viele Initiativen von jungen Menschen führen heute zur Gründung einer Stiftung.
  • Nachhaltige Verwirklichung einer gemeinnützigen Idee

    Eine Stiftung ist wie keine andere Organisationsform in der Lage, langfristige Ziele zu erreichen und nachhaltig auf Probleme einzugehen. Kontinuierliche Erträge aus dem Grundstockvermögen gewährleisten auf Dauer die Leistungsfähigkeit der Stiftung.
  • Besonders vorteilhafte steuerliche Möglichkeiten

    Eine Stiftung ist kein Steuersparmodell für Stiftende, denn er/sie überträgt das Vermögen für immer auf die gemeinnützige Stiftung. Innerhalb gewisser Grenzen kann er/sie diese Zuwendung aber von seinen Einkünften abziehen und zahlt darauf dann keine Steuern. Stiftungsgründer/innen dürfen einmal in zehn Jahren bis zu 307.000 Euro als Sonderausgaben abziehen. Jährlich können Zuwendungen an Stiftungen in Höhe von weiteren 20.450 Euro abgezogen werden. Dazu kommen alle anderen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Damit ist Gründung einer Stiftung steuerlich deutlich stärker begünstigt als jede andere Art des gemeinnützigen Investments.
  • Erbgestaltung

    Eine Stiftung bietet sich immer dann besonders an, wenn keine Erben vorhanden sind oder diese nicht über den Pflichtteil hinaus bedacht werden sollen. Mit einer Stiftung kann der Stifter sein Vermögen als Ganzes erhalten und zweckgebunden verwenden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Fiskus als „Erbe“ ausscheidet und der Stifter über den Tod hinaus in der Gesellschaft mit seiner Idee und seinem Kapital wirkt.
    Die Stiftung zahlt weder Erbschafts- noch Schenkungsteuer auf das ihr übertragene Vermögen. Das Kapital bzw. die eingebrachten Vermögensgegenstände bleiben erhalten.
  • Stiftung als Marketinginstrument

    Die soziale Verantwortung von Unternehmen als corporate citizens nimmt einen immer höheren Stellenwert ein. Eine Möglichkeit, dieser Rolle gerecht zu werden, ist die Gründung einer Stiftung. Unternehmen können damit mehrere Ziele erreichen. Viele Firmen nutzen eine Stiftung dazu, ihr gesellschaftliches Engagement strategisch zu bündeln und nach außen hin sichtbarer zu machen. Sie nutzen das positive Image, das durch ihr gemeinnütziges Engagement entsteht, im Rahmen ihrer Marketingstrategie.
    Unternehmen können durch die Arbeit einer Stiftung auch eigene Kompetenzen stärken, Mitarbeiter fördern oder das lokale Umfeld durch Stiftungsarbeit so aufwerten, dass der Unternehmensstandort attraktiver wird. Eine Stiftung kann so auch ein Mittel der Personalentwicklung und Personalbindung sein.
  • Unternehmensnachfolge

    Eine Stiftung kann als Lösung für eine problematische Unternehmensnachfolge in Betracht kommen. Wenn es beispielsweise mehrere Erbberechtigte gibt, kann durch die Einrichtung einer Stiftung einer Zerstückelung der Unternehmensanteile vorgebeugt werden. In der Satzung der Stiftung kann darüber hinaus festgeschrieben werden, dass die Unternehmensanteile (die dann ja zum Stiftungsvermögens gehören) auch auf lange Sicht nicht veräußert werden dürfen. Für das Unternehmen liegt der Vorteil darin, dass Kontinuität im Gesellschafterbestand gewährleistet wird. Der Stifter kann auf diese Art sicherstellen, dass das Unternehmen weitergeführt wird und das Lebenswerk des Firmengründers erhalten bleibt. Ist die Stiftung gemeinnützig, lässt sich so auf ideale Weise der Erhalt des Unternehmens mit der Förderung des Gemeinwohls verbinden. Setzt man eine Stiftung als Unternehmensnachfolgerin ein, kann man außerdem Aspekte der Familienvorsorge und der Gemeinnützigkeit verbinden.
tipp

Wie entscheiden Sie sich? Ein Entscheidungsbaum zur Stiftungsidee

autor

entnommen aus:
Petra Meyer, Christian Meyn, Karsten Timmer:
Ratgeber Stiften, Band 1: Planen - Gründen - Recht und Steuern
Gütersloh (Verlag Bertelsmann Stiftung) 2003, S. 17– 19

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