Verwaltungssprache vermeiden
Eine besondere Spezies der Fachsprachen ist das Amtsdeutsch. Viel belächelt und kontinuierlich kritisiert, füllt es Akte um Akte. Doch Besserung naht. Neue Steuerungsmodelle fordern Serviceorientierung und Bürgernähe. Mit Schreibseminaren und Textberatungen modernisiert nun auch die öffentliche Verwaltung ihre Sprachgewohnheiten. Haben Sie also keine Hemmungen, wenn Sie mit Ämtern oder Ministerien korrespondieren. Es ist fast wie auf Mallorca: »Man spricht deutsch.«
Schreiben Sie also nicht: »Unsere Besucherstruktur setzt sich zu 90 Prozent aus einem hohen Anteil männlicher, ausländischer Jugendlicher aus arabischen Ländern zusammen«, sondern: »90 Prozent der Besucher sind arabische Jugendliche«. Amtssprache ist so kompliziert und anstrengend wie die Bürokratie selbst. Meist soll sie Sachlichkeit vortäuschen, wo Menschlichkeit gut täte: ob »durchgeführte Maßnahmen« oder artverwandte »Durchführungen«, ob »ergehende Aufforderungen« oder »erfolgte Ausführungen«, ob »vorliegende« oder auch »zur Deckung gebrachte Ergebnisse«.
Um die unpersönliche Wirkung dieser Begriffe noch zu steigern, werden sie besonders gern im Passiv formuliert. Statt: »Bitte klären Sie nun den Bedarf.« heißt es dann: »Die Klärung der Bedarfslage soll zum gegenwärtigen Zeitpunkt von Ihnen durchgeführt werden.«
Symptomatisch ist auch die sprachliche Ausweitung vieler Wörter mit dem Anhängsel »Bereich«: In Verwaltungstexten breiten sich Kinderbereiche, Schulbereiche, Umwelt- und andere Bereiche reichlich aus.
Übung | |
|---|---|
Übersetzen Sie vom Bürokratischen ins Direkte. | |
Seitens der Beratungsstelle erfolgt die sofortige Inangriffnahme des Problems. | Die Beratungsstelle geht das Problem sofort an. |
Im Fall des Verlustes der Seminarunterlagen ist die Vervielfältigung des Originals zulässig. | Wenn Sie die Seminarunterlagen verlieren, können Sie das Original kopieren. |
Unter Weglassung der Angabe der entstehenden Unkosten ... | Ohne die Kosten zu nennen ... |
Rechtsbehelfsbelehrung: Ihr Projektvorhaben wird als förderungswürdig durch das Land anerkannt. Nach Maßgabe der Vorschriften des § 4 ist diese Maßnahme binnen Jahresfrist von Ihnen als Antragsteller in Angriff zu nehmen. Eine Beihilfe darf nur entsprechend dem im Antrag angegebenen Zweck verwandt werden. Veränderungen des Verwendungszweckes sind mit Zustimmung des Amtes möglich. | Ihre Rechte: Das Land kann Ihr Projekt fördern. Sie müssen damit innerhalb eines Jahres beginnen (siehe § 4). Verwenden Sie die Zuschüsse ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck. Sie können die Gelder nur dann anders nutzen, wenn das Amt vorab zustimmt. |
Die Gestaltung der örtlichen Arbeit im Altenhilfebereich ist ein gemeinsames Anliegen der Stadt und der freien Träger. | Die Stadt und die freien Träger gestalten gemeinsam die Altenhilfe vor Ort. |
Die bewilligte Beihilfe kann nach Ermessen des antragstellenden Trägers für den Ausgleich sozial schwächer gestellter Teilnehmerinnen und Teilnehmer genutzt werden. | Der Träger kann die Zuschüsse nach sozialen Kriterien umschichten. |


