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Gemeinschaftsstiftungen

Die klassische Vorstellung einer Stiftung ist, dass eine Einzelperson, eine Familie oder ein Unternehmen das Stiftungskapital zur Verfügung stellen. Daneben gibt es jedoch auch das Modell der Bürger- oder Gemeinschaftsstiftung. Anders als Stiftungen, die aus Einzelvermögen errichtet werden, führen Gemeinschaftsstiftungen das Engagement einer Vielzahl von Stifter/innen zusammen, um gemeinnützige Projekte in einer Region zu fördern.

So können auch kleinere Zuwendungen, Spenden und Erbschaften, die für sich allein nur beschränkte Wirkung hätten, einen nachhaltig relevanten Beitrag darstellen. Konzept und Idee der Gemeinschaftsstiftung stammen aus den USA. Dort haben sog. »Community Foundations« in den letzten Jahren einen gewaltigen Aufschwung genommen. In Deutschland gab es Anfang 1999 weniger als 20 Bürgerstiftungen, die ihre Arbeit bereits aufgenommen hatten oder in der Gründungsphase waren; im Jahr 2006 fand die 100. Gründung einer Bürgerstiftung statt.

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Die Bürgerstiftung Hannover wurde Ende 1997 gegründet, um Projekte in den Bereichen Jugend, Kultur und Soziales in Hannover und Umgebung zu fördern. Vorrangig unterstützt werden Modellvorhaben, die neue Wege erproben und wichtige Anstöße und Erfahrungen erwarten lassen. Dazu gehören im Moment u.a. Projekte zur Nachmittagsbetreuung von Kindern, zur Konfliktschlichtung in der Schule, zur Hilfe für Kinder aus Problemfamilien. Neben der angestrebten Breitenwirkung ist den Initiatoren die ehrenamtliche Mitarbeit von Bürgern und Bürgerinnen an der Planung und Verwirklichung der Projekte wichtig.

Im Unterschied zu Spendenparlamenten und anderen wohltätigen Einrichtungen, die das ihnen zur Verfügung gestellte Geld zeitnah zur Bekämpfung aktueller Notlagen verwenden, zielen die Gemeinschaftsstiftungen darauf, mittelfristig ein möglichst großes Stiftungskapital anzusammeln, um von dessen Erträgen wirksame Projektförderung zu leisten. Angesichts des immensen privaten Reichtums (Erbengeneration) sehen viele Fachleute ein enormes Spendenpotential für diese Form der Stiftungen. Viele wohlhabendere Bürger/innen sind bereit, etwas für gemeinnützige Zwecke abzugeben oder auch zu vererben. Diese wollen aber nicht an anonyme und bürokratisierte Großorganisationen spenden, sondern ganz konkret sichtbare Projekte fördern.

In diesem Zusammenhang gilt es nämlich zu bedenken, dass eine Stiftung über ein ausreichendes Grundkapital verfügen muss, damit sie sinnvoll arbeiten kann. Formal sind für die Stiftungsgründung zwar »nur« 50.000 € erforderlich, aber wenn die Stiftung größere Erträge abwerfen soll, braucht man schon ein wesentlich höheres Vermögen. Wenn ein solches größeres Vermögen nicht schon von vornherein von den Gründer/innen aufgebracht werden kann, muss es eingeworben werden. Die Erfahrung zeigt, dass Bürgerstiftungen – bevor ein ausreichendes Startkapital zusammen ist – bereits mit Aktivitäten öffentlich in Erscheinung treten müssen, damit die angesprochenen Bürgerinnen und Bürger überhaupt wissen, worum es bei dem Stiftungszweck geht. Daher empfiehlt es sich, im ersten Jahr vornehmlich Spenden für zeitnah zu realisierende Projekte zu sammeln und erst ab dem zweiten Jahr stärker auf die Kapitalbildung zu setzen.

Der Aufbau einer Gemeinschaftsstiftung erfordert also unter Umständen Geduld und langen Atem. Selbst in den USA, wo der Stiftungsgedanke und die Idee der privaten Hilfe in der politischen Kultur tief verankert sind, wird von mindestens fünf Aufbaujahren ausgegangen, die eine Gemeinschaftsstiftung braucht, bis sie wirksam arbeiten kann. Kann man diese Zeit nicht aufbringen, sollte man zeitnähere Wege der Spendenwerbung, beispielsweise über ein Spendenparlament, versuchen. Der unschätzbare Vorteil der Stiftung ist aber natürlich, dass man von dem einmal eingesammelten Geld durch die Erträge dauerhaft »leben« kann.

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Weitere Informationen zu Bürgerstiftungen im Wegweiser Bürgergesellschaft

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Verschiedene Verbände, Organisationen und Institute bieten Beratung zu Nutzung oder Gründung von Stiftungen an.

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