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Institutionelle Förderung

Die öffentlichen Geldgeber können Projekte fördern oder aber pauschal die Institution. Allerdings werden institutionelle Förderungen kaum mehr vergeben; die häufigste Art der Zuschüsse sind Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierungen von Projekten. Um zu einer institutionellen Förderung zu gelangen, muss meist der Haushalts- und Finanzausschuss des Parlamentes (Länder, Bund) eine entsprechende Position genehmigen, d.h. es ist eine langfristige und intensive Lobbyarbeit in Parteien und Parlamenten notwendig (Gewinnung von Fürsprechern aller Fraktionen). Wenn man dann weiterhin eine gute Öffentlichkeitsarbeit betreibt, stehen die Chancen gut, dass man über längere Jahre im Budget vorgesehen bleibt. Ausserdem gibt es einen gewissen Rechtsanspruch, dass der Zuschuss nicht komplett von einem Jahr auf das andere gestrichen werden kann. Gleichwohl sollte man sich bewußt sein, dass solche Zuwendungen durch einen Verwaltungsakt (unter Umständen mit einschneidenden Auflagen) bewilligt werden und kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht, selbst wenn entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

wichtig

Organisationen, die als Institutionen gefördert werden, müssen sich stärker der (Rechts-) Aufsicht des Staates unterwerfen. Deshalb muss gut geprüft werden, wie die Arbeit definiert wird (welcher Bereich der Tätigkeit), die der Staat pauschal bezahlen soll, damit keine Einmischung bei vielleicht nicht so erwünschten Verhalten erfolgen kann. Unabhängig von der Art der Förderung begründen öffentliche Zuwendungen in jedem Fall auch ein gesetzliches Prüfungsrecht der Rechnungshöfe.

weitere infos

Informationen zum Zuwendungsrecht öffentlicher Förderung in der Praxishilfe »Arbeit im Verein«

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