Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb ist der Teil Ihrer Aktivitäten, der Einnahmen erarbeitet und zu den gemeinnützigen Satzungsaktivitäten zwingend dazugehört. Er darf gewerblichen Betrieben nicht direkte Konkurrenz machen und auch nicht auf Dauer ein deutliches Übergewicht in den Tätigkeiten oder Einnahmen Ihres Vereines ausmachen. Die gesetzlichen Regelungen sind recht streng, weil der Finanzstatus eines Zweckbetriebes äußerst attraktiv ist. Sie dürfen Gewinne erwirtschaften, ohne dass Sie darauf Gewinnsteuern (Körperschaftssteuer) zahlen müssen. Und Sie sind zudem mit einem Zweckbetrieb berechtigt, die Umsatzsteuer von 16% bei Investitionen und Einkäufen abzuziehen (d.h.: Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt), während Sie nur 7% Umsatzsteuer selbst von Ihren Verkäufen abführen müssen.
Sie müssen Zweckbetrieb und ideellen Bereich auseinanderhalten. Wenn Sie beispielsweise Computer für den ideellen Bereich anschaffen, können Sie keine Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern (im ideellen Bereich sind Sie nicht umsatzsteuerabzugsberechtigt). Das geht nur, wenn die Computer ausschließlich für den Zweckbetrieb eingesetzt werden.
Informationen zu den unterschiedlichen Steuerarten in der Praxishilfe Arbeit im Verein


