Lotterie/Tombola
Kleine Lotterien eignen sich vor allem auf Festen und Feiern, um für einen guten Zweck spendenfreudige Geber/innen zu mobilisieren. Wenn vorher noch die Preise entweder von Kaufleuten oder Privatleuten gespendet worden sind, wird die Tombola schnell zu einer recht erfreulichen Aufbesserung des Vereinsbudgets.
Jeder noch so kleine Laden hat irgendwelche »Ladenhüter«, die die Besitzer/innen oder Filialleiter/innen loswerden wollen. Wenn dann noch öffentliche Erwähnung versprochen wird, können vielleicht sogar noch ein paar Einkaufsgutscheine mit in die Verlosung genommen werden. Möglicherweise sind auch Spendenbescheinigungen, die für Sachspenden ausgestellt werden können, ein weiterer Anreiz.
Nichtöffentliche Lotterien, also alle, die nur einem bestimmten Personenkreis wie Vereinsmitgliedern zugänglich sind, sind nicht steuerpflichtig. Wenn Sie öffentlich, z.B. auf einem Straßenfest, nur Lose bis zu einem Gesamtbetrag von 650 € verkaufen, ist dies auch noch steuerfrei. Größere Tombolas müssen bei der örtlichen Genehmigungsbehörde angemeldet werden (Bürgermeisteramt, Landratsamt, Wirtschaftsdezernat u.ä.) und sind als Zweckbetrieb steuerpflichtig.


