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Interessenvertretung von Freiwilligen

Die Interessenvertretung der freiwilligen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist häufig ein Stiefkind der Organisation. Es geht auch anders, z.B. einer Interessenvertretung der ehrenamtlich Aktiven als satzungsmäßiges Vereinsorgan: Der Ehrenamtler-Sprecher bzw. die Ehrenamtler-Sprecherin.

beispiel

Die Aidshilfe Köln hat damit gute Erfahrungen gemacht. Für je ein Jahr gewählt, ist er bzw. sie Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin, sowohl für einzelne Ehrenamtliche, als auch für jede der ehrenamtlich besetzten Arbeitsgruppen (wie z.B. Telefonberatung, Öffentlichkeitsarbeit). Er/sie informiert und berät Vorstand und Geschäftsführung in Sachen Ehrenamt und ist berichtspflichtig gegenüber der Mitgliederversammlung.

Die Informationen und Aufträge bezieht er bzw. sie aus dem Ehrenamtlichen-Plenum, das mindestens ein Mal pro Jahr tagt. Teilnehmen kann jede und jeder Ehrenamtliche, der oder die in einer Ehrenamts-Gruppe der Aids-Hilfe Köln e.V. tätig ist.

Die Inhalte und die Arbeitsweise ihrer Interessenvertretung bestimmen die Ehrenamtlichen selbst.

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