Jugendleiter(innen)card
Die JugendleiterInnen-Card ist bundesweit gültig. Es gibt sie für Jugendliche ab 16 und sie ist drei Jahre gültig. Sie beweist, dass der Besitzer oder die Besitzerin ehrenamtlich als Jugendleiter bzw. Jugendleiterin tätig ist. Mit ihr hat man z.b. Anspruch auf Beratung und Hilfe bei der eigenen ehrenamtlichen Arbeit und an einigen Stellen sogar Rabatt - das können Erstattungen, Fahrpreisermäßigungen, Rabatte in Jugendherbergen oder bei Kulturveranstaltungen sein. Beantragen kann sie jede/r Jugendliche, der/die für einen Träger der freien oder der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist. Die Jugendleiter und Jugendleiterinnen müssen eine ausreichend praktische und theoretische Qualifizierung für ihre Aufgabe erhalten haben und in der Lage sein, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.
Manchmal sind auch Unternehmen bereit, Ermäßigungen zu geben: Kultur- und Reiseveranstalter, Sprachschulen und Discos.
Nähere Informationen im Internetportal JULEICA. Dort sind Informationsmaterial und Antragsformulare erhältlich.


