Zusammenfassung
Bei der Konstruktionsentscheidung ist zunächst zu klären, ob der zu gründende Betrieb im gemeinnützigen Träger (als Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) eingegliedert oder etwa in eine Kapitalgesellschaft ausgelagert werden soll.
- Bei eingegliederten Konstruktionen kann
der Geschäftsbetrieb als eigenständige Abteilung
oder als »Nebeneffekt« der regulären
Programme geführt werden.
- Bei Auslagerungen bietet sich in der Regel die Gründung einer GmbH an, wobei der Vorstand des gemeinnützigen Trägers als Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft fungiert. Die Gewinnausschüttung wird beim Träger je nach ausgeübtem Steuerungseinfluss dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zugerechnet.
Die auf die beiden Varianten bezogenen Steuerungsmodelle unterscheiden sich vor allem durch die Zentralisierung und Spezialisierung der Leitungsaufgaben im wirtschaftlichen und ideellen Bereich.
- Hohe Spezialisierung erlaubt in der Regel eine »reinere«
Steuerung der Arbeitsbereiche, ist aber mit den Nachteilen
der »Entkopplung« des Gesamtsystems behaftet.
- Mit dem Grad der Zentralisierung steigt die strategische Steuerbarkeit des Gesamtsystems, die allerdings durch den Verlust an Flexibilität in den Untereinheiten und lange Informationswege erkauft ist.


