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Argumente pro und contra Auslagerung 2 (4)

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht geht mit der Frage der Anbindung wirtschaftlicher Geschäftsbereiche eine Reihe wichtiger Faktoren einher, die oft unterschätzt werden. Aufwand und Kosten, Steuerung und Entwicklung der wirtschaftlichen Aktivitäten verdienen hier besondere Aufmerksamkeit.

Aufwand und Kosten
Für viele Organisationen entscheidet sich die Frage der Auslagerung bereits an der Kostenproblematik. Neben den reinen Gründungskosten (Beratungs-, Notar- und Gerichtskosten) ist etwa für die Gründung von GmbHs ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich, von dem bei der Anmeldung zumindest die Hälfte einzuzahlen (oder in Sachwerten einzubringen) ist. Die Einlage darf ein gemeinnütziger Träger nicht aus dem laufenden Haushalt, sondern nur aus freien Rücklagen aufbringen. Die Verfügbarkeit solcher Mittel ist im gemeinnützigen Bereich nicht immer gegeben. Darüber hinaus sind auch die laufenden Ausgaben für die eigenständige Geschäftsführung und Verwaltung einer ausgelagerten Gesellschaft nicht zu unterschätzen. Eine Auslagerung ist daher nur dann sinnvoll, wenn die erwarteten Erträge des Geschäftsbetriebs den Aufwand rechtfertigen. Sie wird in der Regel für Betriebe ab 500.000 Euro Umsatz pro Jahr erwogen.

Kapitalzugang
Ein wichtiger Aspekt der Anbindungsentscheidung ist die Frage, zu welcher Art von Kapital neben den regulären Einnahmen des Geschäftsbetriebs Zugang bestehen soll. Während gemeinnützige Träger den Vorteil haben, dass sie öffentliche und philanthropische Zuwendungen sowie steuerlich absetzbare Spenden erhalten können (wenn auch nicht unmittelbar für ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe), geben ausgelagerte Gesellschaften besseren Zugriff auf Kredite und eröffnen die Möglichkeit, Beteiligungskapital von externen Gesellschaftern, Aktionären oder Kommanditisten einzubeziehen. Die Kapitalbindung ist oft ein wichtiges Argument bei der Auslagerung. In Bezug auf Kreditaufnahme ist zu beachten, dass Banken im Falle von GmbH-Neugründungen meist nur an die Gesellschafter direkt Kredite vergeben, um in Anbetracht der Haftungsbeschränkung ihr Eigenrisiko zu mindern. Während der Zugriff auf arbeitsmarktpolitische Förderungen beiden Konstruktionsformen offen steht, bevorzugen Wirtschaftsförderungsprogramme in der Regel privatwirtschaftliche Antragsteller.

Steuerung
Eine wichtiges Kriterium bei der Anbindungsfrage bezieht sich auf die Steuerung und Kontrolle des Geschäftsbetriebs. Hierbei ist zunächst entscheidend, dass die Führung eines gemeinnützigen Trägers auf integrierte wirtschaftliche Aktivitäten einen direkteren Zugriff hat als auf die Geschäfte einer ausgelagerten Tochter. Zwar fungiert der Vereinsvorstand im Falle einer Ausgründung als Gesellschafterversammlung (und damit als oberstes Aufsichtsorgan) der Tochtergesellschaft, in der Regel obliegt die operative Steuerung der Gesellschaft jedoch ihrer eigenen Geschäftsführung, die laufende betriebliche Entscheidungen mehr oder weniger eigenständig fällt und unmittelbar zu verantworten hat. Dabei sind die Entscheidungsstrukturen in Gesellschaften meist straffer als in Vereinen, in denen oft eine starke Rückbindung an die Mitglieder vorherrscht. Die »freie« Steuerung ermöglicht es dem Management eines ausgelagerten Betriebs, sich stärker an den Markterfordernissen zu orientieren. Die Auslagerung ist somit insbesondere bei Geschäftsfeldern sinnvoll, die von harter Konkurrenz und hohem Markt- und Innovationsdruck gekennzeichnet sind. Eine Auslagerung ist zudem dann zu erwägen, wenn die Führung des gemeinnützigen Trägers weder die erforderliche Zeit noch die betriebswirtschaftliche Kompetenz zur operativen Steuerung des Geschäftsbetriebes aufbringen kann. Oft treten bei diesem Kontrollverlust allerdings Ängste und Konflikte auf, die die Entscheidung zur Auslagerung verzögern.

Flexibilität
Ausgelagerte Geschäftsbetriebe bieten in der Regel mehr Entwicklungs- und Wachstumsraum als eingebundene. Denn während gemeinnützige Träger sich stets an ihren satzungsgemäßen Zwecken und einem engen Mittelverwendungsrahmen zu orientieren haben, steht es einer ausgelagerten Gesellschaft weitestgehend frei, in welchem Bereich sie sich betätigt und wie sie ihre Mittel einsetzt. Aus den genannten Gründen ist die Ausgründungs-Variante vielen Vorständen und Mitgliedern gemeinnütziger Vereine suspekt. Oft wird gefürchtet, dass die Profiterwirtschaftung bei der Tochtergesellschaft zum Selbstzweck werden und im Endeffekt der gemeinnützige Träger zum abhängigen Appendix verkümmern könnte. Hier ist ein Vertrauensverhältnis zwischen den Führungen von Träger und Tochtergesellschaft vonnöten, das durch eine gute vertragliche Basis untermauert werden sollte.

In Bezug auf innerbetriebliche Flexibilität hängt die Entscheidung‚ Integration oder Auslagerung unter anderem von der Auslastung von Personal und Infrastruktur ab. In integrierten Konstruktionen ist es in der Regel organisatorisch einfacher, Personal und Ressourcen zwischen ideellem und wirtschaftlichem Bereich zu teilen und so eine optimale Auslastung zu bewirken.

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