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Wer und wie?

Ein Bürgerbegehren kann nur in sehr kleinen Gemeinden von einer Einzelperson durchgeführt werden. Zumindest für die Unterschriftensammlung sind Mithelferinnen und Mithelfer nötig. Das können Freunde, Verwandte, Bekannte, Arbeitskollegen oder Nachbarn sein. Wer immer sich berufen fühlt, beim Bürgerbegehren tatkräftig zu helfen, ist willkommen.

Je größer die Kommune ist, desto wichtiger ist es, Bündnispartner für das Bürgerbegehren zu finden. Hierbei handelt es sich um etablierte Organisationen vor Ort, die sich dem Ziel des Bürgerbegehrens anschließen und es unterstützen. Bündnispartner können Bürgerinitiativen, Heimatvereine, Umweltverbände, Kirchen, Gewerkschaften, Parteien etc. sein.

Hilfreich kann es bereits sein, wenn bekannte Organisationen ihren Namen als Unterstützer des Bürgerbegehrens zur Verfügung stellen, ohne selbst an dessen Durchführung mitzuwirken. Besser ist es natürlich, wenn sie Mithelfer für die Unterschriftensammlung stellen, ihre Infrastruktur für die Anfertigung und Verteilung von Flugblättern und Unterschriftenlisten zur Verfügung stellen, das Bürgerbegehren durch Sach- und Geldspenden unterstützen oder – wenn es sich um Parteien und Fraktionen handelt - Sprachrohr des Bürgerbegehrens in den politischen Gremien sind.

wichtig

Je mehr (auch finanzkräftige und organisationsstarke) Bündnispartner und Unterstützer zur Verfügung stehen, desto leichter ist es, die notwendigen Unterschriften zusammenzubekommen und den späteren »Abstimmungskampf« mit seinem großen organisatorischen Aufwand zu bewältigen. Die Unterstützung durch große Verbündete ist allerdings keine Erfolgsgarantie!

Zu beachten ist, dass immer nur Einzelpersonen (auch Gemeinderatsmitglieder), nicht aber Organisationen, Verbände oder Bürgerinitiativen kollektiv als Vertretungsberechtigte eines Bürgerbegehrens auftreten dürfen.

tipp

Wer immer ein Bürgerbegehren initiiert, sollte über Mindestkenntnisse des politischen Entscheidungsprozesses in der Kommune verfügen oder sich aneignen, damit das Begehren nicht von vornherein aussichtslos ist.

Teilnehmen an Bürgerbegehren und Bürgerentscheid – also unterschreiben und abstimmen - dürfen nur »Bürgerinnen und Bürger«, d.h. diejenigen, die zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Kinder und Jugendliche (je nach Bundesland bis 16 oder 18 Jahren), Ausländer, die nicht aus den Staaten der Europäischen Union kommen, und alle anderen, die aus sonstigen Gründen nicht wahlberechtigt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

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