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Was und wozu? 1 (2)

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann.

Als Beispiel für eine offizielle Definition hier die Formulierung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung: »Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).« (§ 26 Abs.1 GO NW)

Mit anderen Worten:

wichtig

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Beim Bürgerbegehren tragen sich alle diejenigen in Unterschriftenlisten ein, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Die Abgabe der Unterschrift bedeutet nicht zwingend eine Meinungsäußerung in der Sache. Auch wer dem Ziel des Be-gehrens nicht zustimmt, aber dennoch der Meinung ist, über eine bestimmte Ange-legenheit sollten die Bürgerinnen und Bürger selber entscheiden, kann unterschrei-ben. In der Regel ist aber der Eintrag in eine Unterschriftenliste zugleich eine Mei-nungsäußerung in der Sache.

Ziel eines Bürgerbegehrens ist also, dass eine vom Gemeinderat beschlossene Maßnahme verhindert oder eine neue Maßnahme durchgesetzt wird. Dieses Ziel kann auf verschiedene Weise erreicht werden:

  • Bereits die glaubwürdige Ankündigung eines Bürgerbegehrens kann in Einzelfällen den Gemeinderat überzeugen. Das kommt eher selten vor.

  • Die erfolgreiche Sammlung von Unterschriften kann den Gemeinderat umstimmen. Auch dies ist die Ausnahme.

  • Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren kann der Gemeinderat das Bürgerbegehren übernehmen; oder die Vertretungsberechtigten und der Gemeinderat einigen sich auf einen Kompromiss. Das kommt schon öfter vor, ist aber immer noch ein Ausnahme.

  • Der Bürgerentscheid ist erfolgreich. Das ist die häufigste Form, das Ziel eines Bürgerbegehrens zu erreichen.

wichtig

Bürgerbegehren sind nicht dazu da, individuelle Einzelinteressen durchzusetzen, z.B. nachträglich die Zustimmung zu einem abgelehnten Bauantrag zu erzwingen. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden können. Bürgerbegehren dienen vielmehr den Bürgerinnen und Bürger dazu, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen.

Beim Bürgerentscheid gehen die Bürgerinnen und Bürger - ähnlich einer Wahl - zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab.

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