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Unterschriftenliste

Das maßgebliche Dokument eines Bürgerbegehrens ist die Unterschriftenliste, mit der eigenhändige Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Diese Listen müssen mit größter Sorgfalt formuliert, gestaltet und behandelt werden, und sie sollten alle gleich aussehen. Schon ein kleiner Fehler kann das Begehren unzulässig machen – und wochenlange Unterschriftensammlungen waren umsonst.

Es ist zu beachten, dass auf allen Unterschriftenlisten

  • Abstimmungsfrage

  • Begründung

  • Kostendeckungsvorschlag

aufgeführt sind.

Sollte man unsicher sein, ob die Unterschriftenliste den gesetzlichen Vorschriften entspricht, kann man sie durch die Gemeinde prüfen lassen. (Das ergibt sich entweder aus besonderen Bestimmungen in den Bürgerbegehrensparagraphen oder aus allgemeinen Formulierungen in den Gemeindeordnungen, die die Gemeinde verpflichten, ihren Einwohnern bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich zu sein.) Hilfe gibt es auch bei der Bürgerbegehrensberatung des Vereins »Mehr Demokratie« .

Maßgeblich für die Gültigkeit der Unterschriften ist in Bayern und Niedersachsen die Wahlberechtigung am Tag der Einreichung der Unterschriftenlisten, in den anderen Bundesländern zum Zeitpunkt der Zulässigkeitsentscheidung.

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