Kostendeckungsvorschlag 1 (2)
In allen Bundesländern – außer Bayern und Hamburg - ist ein Kostendeckungsvorschlag für die verlangte Maßnahme erforderlich. Diese Bedingung stellt eine große Hürde dar, weil bei einem fehlerhaften Kostendeckungsvorschlag ein Bürgerbegehren unzulässig ist.
Auf allen Unterschriftenlisten muss ein Kostendeckungsvorschlag stehen.
Zu den Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Urteil 1998 ausgeführt: »An den (...) Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Es muss berücksichtigt werden, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens in der Regel mit dem kommunalen Haushaltsrecht nicht vertraut sind und nicht über Fachwissen verfügen. Von daher genügen überschlägige, aber schlüssige Angaben über die geschätzte Höhe der anfallenden Kosten und die Folgen der Umsetzung der Maßnahme für den Gemeindehaushalt. Soweit die Maßnahme nicht nur einmalige (Herstellungs- oder Anschaffungs-)Kosten, sondern darüber hinaus Folgekosten (Betriebs- und Investitionskosten) verursacht, sind auch insoweit eine höhenmäßig bezifferte Prognose und ein Vorschlag zur Deckung dieser Kosten notwendig.« (in: Städte- und Gemeinderat 5/1998:126)
Bedacht werden müssen also die
- Anschaffungs- und Herstellungskosten und die
- Betriebs- und Folgekosten
Für die Bestimmung der Betriebs- und Folgekosten einer Maßnahme mögen Berechnungen des Hochbauamtes der Stadt Kaiserslautern hilfreich sein:
Gebäudeart | Baufolgekosten in Prozent der Baukosten p.a. |
Schulen und Kindergärten | 31 |
Krankenhäuser | 26 |
Hallenbäder | 21 |
Sporthallen | 17 |
Freibäder | 15 |
Verkehrsanlagen | 10 |
Produktionsgebäude | 10 |
Büro- und Verwaltungsgebäude | 8,5 |
Quelle: Magazin für kommunales Management 3/2002, S.5 | |
Beispiel für einen nicht-ausreichenden Kostendeckungsvorschlag: »Betrieb und Erhalt (des Schwimmbades, das der Rat schließen wollte,) sollen weiterhin aus allgemeinen Haushaltsmitteln bestritten werden. Das geschätzte Investitionsvolumen von 1,5 Mio. DM soll durch Kreditaufnahme finanziert werden«. (Korschenbroich 1997)



