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Der gescheiterte Bürgerentscheid

Wenn ein Bürgerentscheid gescheitert ist, ist damit in einigen Bundesländern die Angelegenheit erledigt. In anderen ist die Gemeindevertretung verpflichtet, (erneut) eine Entscheidung in der Sache zu treffen.

tipp

Dort, wo die Ratsmitglieder nach einem gescheiterten Bürgerentscheid noch einmal über die Angelegenheit abstimmen, sollten die Organisatoren dann, wenn das Begehren trotz einer hohen Abstimmungsbeteiligung am Quorum gescheitert ist, an die Gemeindevertretung appellieren, das deutliche Bürgervotum nicht zu missachten.

Ein gescheiterter Bürgerentscheid löst in allen Bundesländern die sogenannte »Initiativsperre« aus, das heißt, die Bürger dürfen innerhalb von zwei Jahren oder drei Jahren kein zweites Bürgerbegehren in der selben Sache starten.

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