Das Zustimmungsquorum
Ein Bürgerentscheid hat nur Erfolg, wenn er zwei Hürden überspringt:
- ihm muss die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen und
- diese Mehrheit muss einen bestimmten Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen (Erfolgs- oder Zustimmungsquorum)
Bei Stimmengleichheit gilt ein Bürgerentscheid als abgelehnt.
Das Zustimmungsquorum unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland:
Zustimmungsquoren in den Bundesländern | ||
Bundesland | Quorum in % | |
Baden-Württemberg | 25 | |
Bayern | 10 bis 20 (*2) | |
Berlin | 15 (*1) | |
Brandenburg | 25 | |
Hessen | 25 | |
Mecklenburg-Vorpommern | 25 | |
Niedersachsen | 25 | |
Nordrhein-Westfalen | 20 | |
Rheinland-Pfalz | 30 | |
Saarland | 30 | |
Sachsen | 25 | |
Sachsen-Anhalt | 25 | |
Schleswig-Holstein | 25 | |
Thüringen | 25 | |
Stand: September 2005 | ||
(*1) In Berlin gibt es kein Zustimmungs-, sondern ein Beteiligungsquorum; d.h. es müssen sich mindestens 15 Prozent der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung festgestellten Zahl der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. (*2) Bayern hat als einziges Bundesland ein gestaffeltes Quorum. Es beträgt in Gemeinden mit | ||
bis zu 50.000 Einwohnern | 20 % | |
bis zu 100.000 Einwohnern | 15 % | |
mit mehr als 100.000 Einwohnern | 10 %. | |
Bei der Quorumsregelung ist zu bedenken, dass nicht die Abstimmungsbeteiligung mindestens dem Quorum entsprechen muss, sondern dass mindestens die dem Quorum entsprechende Zahl aller Bürger – also aller Wahlberechtigten – im Sinne des Bürgerbegehrens abgestimmt haben muss, sonst ist das Ergebnis ungültig. Das bedeutet, dass jede nicht abgegebene Stimme solange den Gegnern des Bürgerentscheids zugeschlagen wird, wie das Quorum nicht erreicht ist.
Zwei fiktive Beispiele:
Eine Kommune hat 50.000 Stimmberechtigte und es gilt ein Zustimmungsquorum von 25%. Bei einem Bürgerentscheid beteiligen sich 14.000 Bürger (28%) an der Abstimmung, davon stimmen 11.000 (78,6%) für und 3.000 (21,4%) gegen das Begehren. Die 11.000 Ja-Stimmen bedeuten ein Zustimmungsquorum von 22%. Damit ist der Bürgerentscheid gescheitert.
Bei einem zweiten Bürgerentscheid in der gleichen Kommune beteiligen sich 16.000 Bürger (32%) an der Abstimmung, davon stimmen 13.000 (81,25%) für und 3.000 (18,75%) gegen das Begehren. Die 13.000 bedeuten ein Zustimmungsquorum von 26%. Damit ist der Bürgerentscheid erfolgreich.
Es reicht also nicht aus, wenn man die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält - und mag sie noch so groß sein. Eine niedrige Abstimmungsbeteiligung wird mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem Scheitern führt.
Deshalb müssen die Organisatoren des Bürgerbegehrens alles versuchen, damit die Abstimmungsbeteiligung möglichst hoch ist. Umgekehrt werden die Gegner alles daran setzen, die Beteiligung niedrig zu halten. Jede nicht abgegebene Stimme ist eine Stimme gegen das Bürgerbegehren.
Nachdem die Abstimmung stattgefunden hat und die Stimmen ausgezählt worden sind, wird das Ergebnis durch den Bürgermeister als Abstimmungsleiter bekannt gegeben. Dann zeigt sich, wie sich die Ja- und die Neinstimmen verteilen und ob das Zustimmungsquorum erreicht wurde - ob also der Bürgerentscheid erfolgreich war oder ob er gescheitert ist.



