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Das Verfahren

Mit der Prüfung auf seine rechtliche Zulässigkeit initiiert das Bürgerbegehren den eigentlichen kommunal- bzw. regionalpolitischen Entscheidungsprozess, führt zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, zu entsprechenden Beschlüssen oder zum Bürgerentscheid.

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Sobald die Unterschriftenlisten fristgerecht eingereicht worden sind, wird das Bürgerbegehren auf seine rechtliche Zulässigkeit hin geprüft. In der Regel erfolgt diese Prüfung durch das Rechtsamt der Stadt, und die Verwaltung legt der Gemeindevertretung einen Beschlussvorschlag vor. Denkbar ist aber auch, dass in komplexen Fällen zuvor ein juristischer Gutachter oder ein kommunaler Spitzenverband mit der Prüfung beauftragt wird...

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Während das Bürgerbegehren durch die Initiatorinnen und Initiatoren durchgeführt werden muss, liegt die Organisation des Bürgerentscheids bei der Gemeinde. Sie übernimmt dabei alle anfallenden Kosten für die Abstimmungsbenachrichtigung, den Druck der Stimmzettel, die Entschädigung der Wahlhelfer(innen) usw...

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Ein Bürgerentscheid hat nur Erfolg, wenn er zwei Hürden überspringt:
- ihm muss die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen und
- diese Mehrheit muss einen bestimmten Anteil an allen Stimmberechtigten ausmachen (Erfolgs- oder Zustimmungsquorum)...

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