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Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

In den meisten Bundesländern haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit Hilfe von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid direkt in die Kommunalpolitik einzugreifen. Dieser direkte Beteiligungsweg ist nicht ganz einfach zu beschreiten, mit einer Reihe formaler Stolpersteine versehen, und es stellen sich von Bundesland zu Bundesland teilweise sehr unterschiedliche Anforderungen. Diese Arbeitshilfe will dem Informations- und Beratungsbedarf vieler lokaler Initiativen und Gruppen Rechnung tragen, für die sich die Frage der Einleitung eines Bürgerbegehrens stellt.

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In diesem einleitenden Teil wird zunächst den Fragen nachgegangen, was Bürgerbegehren und Bürgerentscheid eigentlich sind, welchem Zweck sie dienen (können) und wer sie initiieren kann, bzw. wer daran teilnehmen darf.

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In den Gemeinde- und Kreisordnungen der Bundesländer findet sich eine Fülle sehr detaillierter Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren: Themen, Fristen, Begründungen, Unterschriftensammlungen, Quoren usw...

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Mit der Prüfung auf seine rechtliche Zulässigkeit initiiert das Bürgerbegehren den eigentlichen kommunalpolitischen Entscheidungsprozess, führt zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen, zu entsprechenden Beschlüssen oder zum Bürgerentscheid.

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In einem solch komplexen Prozess der Bürgerbeteiligung, wie ihn Bürgerbegehren und Bürgerentscheid repräsentieren, sind viele Ergebnisse denkbar - positive wie negative. Die Initiative der Bürgerinnen und Bürger ist in jedem Fall weiterhin gefragt.

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