Haftpflichtversicherung
Jeder Verein sollte eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen, sodass er im Falle eines Falles die Schadensersatzansprüche geschädigter Dritter abdecken kann. Grundlage für diese Vorsorge ist der § 823 (1) BGB zum Schadensersatz, der besagt: »Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht des anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.«
Ein Besucher stolpert in den Vereinsräumen über einen z.B. schlecht verlegten Teppich und bricht sich den Arm. Ist in diesem Fall einem verantwortlichen Vereinsmitglied Fahrlässigkeit nachzuweisen, kann der Verein sowohl zur Zahlung der Behandlungskosten als auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes herangezogen werden – und dies ist noch ein relativ harmloses Beispiel.
Der Umfang einer solchen Versicherung hängt von den Tätigkeitsbereichen ab. Ein Verein, der beispielsweise Maßnahmen zur Erwachsenenbildung durchführt, sollte darauf achten, dass er gegen Schadensersatzansprüche bei Unfällen von Teilnehmenden in den Vereinsräumen abgesichert ist. Bei Unklarheiten über den Umfang der Versicherung können am besten unabhängige Versicherungsbüros (z.B. Fairsicherungsläden) weiterhelfen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Der Vorstand (§ 26 BGB) und die Vertreter (§ 30 BGB) sind für eine ordnungsmäßige Geschäftsführung des Vereins verantwortlich. Fehler, die dabei entstehen, können gravierende finanzielle Konsequenzen haben. Eine persönliche Haftung des Vorstands gegenüber dem Verein oder Dritten kann die Folge sein. Solche finanzielle Schäden sind nicht durch die normale Haftpflichtversicherung abgedeckt. Beispiele können sein: ein verspätet abgegebener Zuschussantrag, fehlerhafte Angaben bei der Sozialversicherung von Beschäftigten, fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen uvm. Diese Vermögensschäden können zum Teil mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände abgesichert werden.
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten in jedem Falle die abgesicherten Risiken genau überprüft werden. Ausschlussklauseln verstecken sich gerne im Kleingedruckten. Ebenso sollten die Tarife verglichen werden.
Sachversicherungen
Im Bereich der Sachversicherungen sind Risiken bei Schäden durch Einbruch-Diebstahl, Feuer, Leitungswasser, Elektronik u.a. versicherbar. Es muss im Einzelnen geprüft werden, was tatsächlich notwendig ist. Für Vereine, die öffentliche Zuwendungen bekommen, ist ferner zu prüfen, ob die jeweilige Versicherung zuwendungsfähig ist.



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