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Versicherungen & GEMA

Jeder Verein sollte daran denken, die ein oder andere Versicherung abzuschließen, um beispielsweise im Falle eines Falles die Schadensansprüchen geschädigter Dritter abdecken zu können. Zudem sollten insbesondere Vereine im Jugend- und Kulturbereich darauf achten, bei ihren Veranstaltungen die Vergütungssätze der GEMA einzuplanen.

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Ein Besucher stolpert in den Vereinsräumen über einen z.B. schlecht verlegten Teppich und bricht sich den Arm. Ist in diesem Fall einem verantwortlichen Vereinsmitglied Fahrlässigkeit nachzuweisen, kann der Verein sowohl zur Zahlung der Behandlungskosten als auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes herangezogen werden

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Das Betriebsrentengesetz ermöglicht als freiwillige Sozialleistung zur betrieblichen Altersversorgung die so genannte Direktversicherung, d.h. der Arbeitgeber schließt für seine MitarbeiterInnen eine Kapital-Lebensversicherung ab. Sie kann als zusätzliche Altersversorgung angesehen werden, die entweder nach Ablauf in einem Betrag (wie jede andere Kapitallebensversicherung) oder als monatliche Rente bis zum Lebensende ausgezahlt wird

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Seit dem 1.1.2002 besteht eine zusätzliche öffentlich geförderte Form der privaten Rentenversicherung, auch bekannt unter dem Namen Riesterrente

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Insbesondere für viele Vereine der Jugend- und Kulturarbeit kann die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ein finanzielles Problem werden, vor allem dann, wenn Veranstaltungen ohne die entsprechenden Gebühren kalkuliert worden sind

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