Geschäftsordnung
Jedes Vereinsorgan kann für seinen Geschäftsbereich eine Geschäftsordnung aufstellen. In der Geschäftsordnung dürfen keine Angelegenheiten geregelt werden, die in der Satzung geregelt werden müssen, sie darf auch nicht im Widerspruch zur Satzung stehen.
Der Vorstand kann z.B. in seiner Geschäftsordnung die Ressorts zwischen den Vorstandsmitgliedern verteilen (wenn dies nicht in der Satzung geregelt ist) oder die Tätigkeit der Geschäftsstelle des Vereins regeln.



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