Vereinsorgane
Vereine benötigen als juristische Personen Organe, um handlungsfähig zu sein. Durch das BGB zwingend vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ohne diese Organe kann der Verein nicht existieren.
Vereine benötigen als juristische Personen Organe, um handlungsfähig zu sein. Durch das BGB zwingend vorgeschriebene Organe sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. Ohne diese Organe kann der Verein nicht existieren.