Mitglieder
Ein Verein lebt durch seine Mitglieder. Nur durch sie und ihre Aktivität kann er seinen Zweck erfüllen und fortbestehen. Das Verhältnis zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern umfasst alle Rechte und Pflichten des einzelnen Mitgliedes. Die Mitgliedschaft begründet darüber hinaus ein gegenseitiges Treueverhältnis. Sie wird durch die Beteiligung an der Gründung oder durch den Beitritt zum Verein erworben.



