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Gemeinnützigkeit, Steuern und Finanzen

Für die wirtschaftliche Seite der Vereinsarbeit bietet das gemeinnützige Steuerrecht einerseits eine Reihe von Gestaltungsspielräumen andererseits auch klare Grenzen und nicht unbeträchtliche Risiken bei deren Überschreitung.

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Gemeinnützigkeit wird heute im Wesentlichen durch das Steuerrecht definiert. Es bestimmt Körperschaften, insbesondere Vereine, als gemeinnützig, wenn sie sich der »Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet« widmen.

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So lange - gerade kleine - Vereine sich auf die direkte Arbeit an der unmittelbaren Realisierung ihrer Satzungszwecke und Vereinsziele beschränken, sind die Anforderungen des Gemeinnützigkeits-Steuerrechts überschaubar und auch vom Verein durchaus zu bewältigen.
Wird bei der praktischen Umsetzung der Satzungszwecke die Notwendigkeit erkennbar sich auch über diese Basis hinaus wirtschaftlich zu betätigen, beginnt die Reise durch Untiefen und Klippen des gemeinnützigen Steuerrechts.

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