Die Zahlung von Aufwandsentsentschädigungen für bestimmte nebenberuflichen Tätigkeiten (Übungsleiter) ist seit 01.01.2007 bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 € steuerfrei
Für die Zahlung von Aufwandsentschädigung für alle ehrenamtlichen (Neben-)Tätigkeiten im Auftrag öffentlicher oder gemeinnütziger Organisationen gibt es nunmehr einen Jahres-Freibetrag in Höhe von 500 €