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Aufwandsentschädigung

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Die Zahlung von Aufwandsentsentschädigungen für bestimmte nebenberuflichen Tätigkeiten (Übungsleiter) ist seit 01.01.2007 bis zu einem Jahresbetrag von 2.100 € steuerfrei

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Für die Zahlung von Aufwandsentschädigung für alle ehrenamtlichen (Neben-)Tätigkeiten im Auftrag öffentlicher oder gemeinnütziger Organisationen gibt es nunmehr einen Jahres-Freibetrag in Höhe von 500 €

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