Weitere gesetzliche Mitwirkungsrechte
Über allgemeine Wahlen und Abstimmungen hinaus haben Bürgerinnen und Bürger in vielen Teilbereichen der Gesellschaft zahlreiche weitere Wahl- und Mitwirkungsrechte. So wählen nach vorgegebenen gesetzlichen Bestimmungen z.B. Versicherte bei den Sozialwahlen ihre Vertretungskörperschatfen in der Sozialversicherung, Beschäftigte in Unternehmen nach dem Betriebsverfassungsgesetz ( ... ) ihre Interessenvertretung am Arbeitsplatz oder Eltern ihre Vertretungen in den Mitspracheorganen von Schulen und Kindergärten


