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Weitere Einflussmöglichkeiten

Bürgerinnen und Bürger können selbstverständlich nicht nur in vorgegebenen Beteiligungsverfahren und bestehenden Strukturen aktiv werden, sondern haben in der Demokratie noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, sich einzumischen und ihre Interessen wahrzunehmen. Verschiedene gesetzmäßig verankerte Rechte bilden dazu die zentrale verfassungsrechtlichen Grundlagen.

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Das Petitionsrecht garantiert jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Weiteres regelt das sogenannte Versammlungsgesetz.

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Erster sichtbarer Ausdruck der Vereinigungsfreiheit ist die große Zahl von Verbänden und Organisationen in unserer Gesellschaft. Dabei ist der eingetragene Verein nur eine Rechtsform unter mehreren.

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Meinungs- und Informationsfreiheit stehen sowohl für das Recht, seine eigene Meinung zu äußern, ohne dabei die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre anderer zu verletzen, als auch für das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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Das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert noch nicht, auch gehört zu werden. Etwas politisch durchsetzen zu wollen, erfordert in der Demokratie, Mehrheiten zu gewinnen. Oder in den Worten eines Lokale Agenda-Aktiven: »Es kommt nicht darauf an, wie viel wir wissen, sondern – wie viele es wissen.«

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