Warum Beteiligung? Zur politischen Dimension des bürgerschaftlichen Engagements 2 (3)
Die Wünschbarkeit von politischen Entscheidungsoptionen mit Hilfe repräsentativer Gremien zu bestimmen, bedeutet also nicht die Erfüllung demokratischer Grundsätze, sondern stellt vielmehr eine pragmatische Lösung dar, die Mitglieder einer Sozialgemeinschaft, angesichts unübersichtlicher Betroffenheitsverhältnisse, zeitlicher und örtlicher Grenzen direkter Mitwirkung und konkurrierender Aufgaben, zu erfüllen haben. Dennoch ist gerade in Situationen, in denen Entscheidungen weit reichende Folgen für die Gestaltung der eigenen Lebenswelt in abgrenzbaren Regionen haben, das Repräsentationssystem oft überfordert. Die von den Entscheidungen betroffenen Menschen sehen weder ihre eigenen Interessen in den Entscheidungsgremien widergespiegelt, noch erkennen oder anerkennen sie die Gründe, die zu der Wahl der getroffenen Entscheidungsoption geführt haben. Die vielfach beschworene Politikverdrossenheit ist dabei zweifach motiviert: zum einen durch den fehlenden Nachvollzug der Begründungen für die einmal getroffene Wahl aus dem Kranz der möglichen Optionen; zum anderen durch die wahrgenommene Distanz zwischen den Polen Expertentum und Politik auf der einen sowie dem eigenen Wissen und dem vorherrschenden Wertegefühl auf der anderen Seite. Die Verdrossenheit drückt sich vor allem bei planerischen Entscheidungen in Protestbewegungen gegen repräsentativ getroffene Beschlüsse aus. Warum gerade ihr Ort für eine Umgehungsstraße oder für eine Müllverbrennungsanlage ausgewählt wurde, ist den meisten Menschen in dem jeweiligen Ort schwer plausibel zu machen und gibt Anlass für mancherlei ad hoc-Erklärungen, die meist in Verschwörungstheorien enden.
Vier Leitkriterien für bürgerschaftliche Beteiligung
In dieser Situation sind neue Verfahren der Entscheidungsfindung und -legitimation gefragt. Dabei sind beide Komponenten, die Einbindung von betroffenen Personen in den Prozess der Entscheidungsfindung und die Legitimierung der Entscheidungen vor den Nicht-Beteiligten, untrennbar miteinander verbunden. Eine nur auf nachträgliche Legitimation hin ausgerichtete Politik, bei der die Optionen allein durch repräsentative Gremien festgelegt und dann der Öffentlichkeit durch Maßnahmen zur Akzeptanzbeschaffung nahe gelegt werden, verfehlt ihr Ziel. Ebenso wird eine Politik, die ganz auf partizipativ zu Stande gekommene Entscheidungen setzt, ohne aber auf eine Breitenwirkung dieser Verfahren in die Bevölkerung hinein zu achten, nicht akzeptiert. Gleichzeitig gilt es, den bestmöglichen Sachverstand über zu erwartende Folgen und Nebenfolgen in die Beratungen einzubeziehen und dies in einer Form, die eine effektive und effiziente Problemlösung erwarten lässt.
Diese Anforderungen lassen sich am besten durch vier Leitkriterien erfüllen: Fairness, Kompetenz, Effizienz und Legitimation. Die Diskursteilnehmer müssen als erstes nach fairen Gesichtspunkten ausgewählt worden sein und innerhalb des Diskurses gleiche Rechte und Pflichten beanspruchen können. Der jeweils notwendige Sachverstand zur Beurteilung von Folgen und Nebenfolgen von Entscheidungsoptionen muss zweitens den Teilnehmern zugänglich gemacht werden (Kompetenz). Gleichzeitig gehört zur Kompetenz, dass gemeinsam getragene Regeln der Beweisführung und der Einlösung von Geltungsansprüchen innerhalb des Diskurses vereinbart und durchgesetzt werden. Zum Dritten müssen die politisch Verantwortlichen den Diskursteilnehmern einen Vertrauensvorschuss gewähren und ihnen neue Handlungsspielräume eröffnen (Legitimation). Daneben muss die Anschlussfähigkeit der Empfehlungen an den politischen Entscheidungsprozess sichergestellt werden. Schließlich müssen Aufwand und Ertrag des Diskurses in einem angemessenen Verhältnis stehen (Effizienz). Diese vier Kriterien müssen weitgehend erfüllt sein, wenn eine Entscheidung sowohl funktional von der Wissensbasis aus sowie demokratisch normativ von der gemeinsamen Wertebasis aus überzeugen soll.
Führen Entscheidungen zu fühlbaren Ungleichgewichten zwischen Nutznießern und Risikoträgern, sind die Folgen der Entscheidungen auch unter Experten umstritten, und werden mit den Entscheidungen zentrale Werte oder Präferenzen von Betroffenen verletzt, dann ist die Legitimation durch Repräsentanz unzureichend. Mindestens eines der vier Kriterien wird dabei verletzt. In diesem Fall ist esnotwendig, die betroffene Bevölkerung direkt an der Entscheidung zu beteiligen. Durch Beteiligung der betroffenen Bürger kann sichergestellt werden, dass kollektive Entscheidungen die Präferenzen der Bürger adäquat widerspiegeln und eine Rückkopplung zwischen staatlichem Handeln und Bürgerwillen stattfindet. Vor allem im kommunalen und regionalen Bereich ist es notwendig, zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den besonderen Interessen einer Gemeinde einen Ausgleich durch Partizipation zu schaffen. Damit werden repräsentative Verfahren der Beschlussfassung über kollektiv verbindliche Maßnahmen nicht überflüssig. Sie sind vielmehr als Endpunkte eines mehrstufigen Entscheidungsprozesses sinnvoll, um im Anschluss an die Erörterung und Abwägung aller Argumente durch die betroffenen Bürger die verbleibenden Dissense aufzulösen und im Sinne des demokratischen Grundkonsenses diejenige Option zu wählen, mit der die Mehrheit am ehesten leben kann.
Diesen letzten Schritt der Legitimation kann man, wie etwa in der Schweiz üblich, auch durch Referenden vollziehen. Problematisch sind dagegen Lösungsansätze, die allein auf Referenden oder Volksbegehren setzen, weil dann die Argumente für die eine oder andere Lösung unerkannt bleiben und sich das Abstimmungsverhalten meist nach den wahrgenommenen Urteilen von sozialen Referenzgruppen oder emotionalen Grundbefindlichkeiten richtet. Referenden sind allerdings, ähnlich wie Entscheidungen von repräsentativen Gremien, immer dann berechtigt, wenn die argumentative Auseinandersetzung erfolgt ist und die Möglichkeiten konsensualer Politik ausgereizt worden sind. In diesem Fall ist die Mehrheitsentscheidung durch Parlamentsbeschluss oder das Referendum die einzig verbleibende, demokratisch legitime Möglichkeit, kollektiv verbindliche Entscheidungen zu treffen.



