Zur Qualität von Beteiligungsprozessen - 10 Eckpfeiler für das Projektmanagement 1 (4)
Beteiligungsprozesse sind kein Selbstzweck, sie erfüllen für die gesellschaftliche Entscheidungsfindung bestimmte Funktionen und müssen qualitativ hochwertig durchgeführt werden, um die aufgewandten Kosten zu rechtfertigen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. Aus der Sicht der Praxis geht es darum, zu fragen, was man tun kann, damit sich der Aufwand aus der Sicht aller Beteiligten auch lohnt. Jeder hat dabei seine eigene Bewertungsperspektive und Motive, Projekte zu initiieren oder sich zu engagieren, so dass für die Erfolgsbewertung implizit oder explizit jeweils unterschiedliche Kriterien herangezogen werden.
Vertretern aus Politik und Verwaltung geht es beispielsweise darum, bürgerschaftliches Engagement zu fördern, Verständnis für planerische und politische Entscheidungsprozesse zu gewinnen, lokale Kompetenz mit einzubeziehen oder neue Lösungsansätze und Ideen zu erhalten. Engagierte Bürgerinnen und Bürger hingegen wollen auch Resonanz auf ihr Engagement erfahren, an politischen Entscheidungen mitwirken oder finanzielle Ressourcen für Projektanliegen erschließen. Aus der Sicht einer externen Projektmanagerin und Moderatorin müssen diese verschiedenen Bewertungsperspektiven im Blick behalten werden, wenn kooperative Verfahren auch zur Umsetzung gelangen sollen.
Die Praxis kommunaler Bürgerbeteiligung ist zu komplex und die Probleme und Verfahrenskontexte sind zu individuell, um ein Rezeptbuch für hochwertige Bürgerbeteiligung anbieten zu können. Vielmehr soll aber auf die Eckpfeiler und Prüfschritte in der Konzeption, Durchführung und Umsetzung kooperativer Verfahren aufmerksam gemacht werden, wie sie sich uns aus der Erfahrung von zehn Jahren projektorientierter Bürgerbeteiligungspraxis darstellen.
Zwei wesentliche Grundthesen durchziehen dabei die folgenden Ausführungen: Erstens können in der Qualitätsbeurteilung zwar Prozess- und Ergebnisqualität voneinander unterschieden werden. Dennoch sind beide untrennbar miteinander verbunden. Zweitens kann das professionellste Verfahren mit dem besten Ergebnis letztlich wirkungslos bleiben, wenn nicht von Anfang an der Projektkontext und die Anschlussfähigkeit des Projektes bedacht und in die Managemententscheidungen einbezogen werden.
Einbettung ins Entscheidungssystem
Beteiligungsprozesse sollten im politisch-administrativen Entscheidungssystem verankert sein, z. B. dadurch dass ein Prozess oder Projekt durch expliziten Ausschuss- oder Ratsbeschluss ins Leben gerufen und ein klares Mandat für ein Beteiligungsgremium vorformuliert wird. Dies hat den Vorteil, dass die politischen Gremien ihren Bedarf nach Politikberatung offen legen und Beteiligte später eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen erwarten können. Nicht jedes Projekt muss aber vom Rat vorab beschlossen werden. Gerade im Rahmen kommunaler Programme (z. B. Soziale Stadt, Agenda 21, Bürgerorientierte Kommune) starten eine Vielzahl von Projekten unter der grundsätzlichen Zielsetzung des Programms und entstehen teilweise durch selbst organisierte Arbeitsgruppen. Doch auch dann ist es notwendig, Verwaltung und Politik zum gegebenem Zeitpunkt wieder einzubinden, vor allem, wenn Unterstützung bei der Erarbeitung oder der Umsetzung von Ergebnissen gewünscht oder erforderlich wird.
Einbettung in das Entscheidungssystem bedeutet auch, dass der politische »Entscheidungsfahrplan« im Blick behalten werden muss: Wann wird sich der Rat voraussichtlich wieder mit dem Thema beschäftigen? Wann finden Haushaltsberatungen statt, in denen die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses berücksichtigt werden sollten? Sollte es Zwischenabsicherungen durch politische Gremien geben, weil es sich um einen mehrphasigen Beteiligungsprozess handelt? Wann könnte der Baubeginn zur Umsetzung einer Maßnahme sein und wie viel zeitlicher Vorlauf muss hierfür einkalkuliert werden? Ein definierter (vorläufiger) Endpunkt erleichtert auch die Arbeit, da das Ziel deutlich vor Augen steht und die Organisatoren leichter den Arbeitsprozess strukturieren können.
Transparentes Grundkonzept
Ein zweiter wesentlicher Eckpfeiler eines Beteiligungsprozesses stellt ein transparentes Grundkonzept dar: Je nach Zielrichtung des Verfahrens (Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Politikberatung oder Konfliktbearbeitung) sollte zu Beginn geklärt werden, wie viele Teilnehmer man erreichen möchte, wie man diese am besten anspricht und einlädt und welches Verfahrenskonzept der Fragestellung angemessen ist.



