Leistungsanforderungen an Diskurs- und Verhandlungsverfahren 1 (3)
Grundlegend lassen sich drei Zieldimensionen unterscheiden:
- die Beilegung von Konflikten und
- die Suche nach guten Sach-/Problemlösungen,
- die auf der wechselseitigen und umfassenden Berücksichtigung der Anliegen aller Betroffenen beruhen.
Weil aus prinzipiellen Gründen, die im Folgenden noch weiter ausgeführt werden, nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich in einem Diskurs- oder Verhandlungsverfahren ein Konsens erzielen lässt, ist es hilfreich, die Ziele in den drei Dimensionen etwas vorsichtiger zu formulieren:
- Klärung von Sachfragen
- Klärung von Interessen
- Vertrauensbildung/Abbau von Misstrauen und wechselseitigen Bedrohungsfiktionen.
Der Basis-Zweck von diskursiven Verfahren ist aus politikwissenschaftlicher Perspektive die Erzeugung von Legitimation. Diskursive Verfahren vermitteln dabei
- input-, also beteiligungsorientierte,
- output-, also ergebnisorientierte und
- prozedurale, also verfahrensorientierte Legitimationskriterien.
Auf der Ebene der output-orientierten Legitimationskriterien ist zu unterscheiden zwischen
- Werteberücksichtigung
- Interessenausgleich und
- der Klärung von Wissensfragen.
Diese drei Dimensionen der output-bezogenen Legitimationskriterien lassen sich auf die input-orientierten Kriterien beziehen, indem ihnen differenzierte Teilnehmerrollen zugeordnet werden (vgl. Renn et al 1993):
- Bürger, die die Werthaltungen der Öffentlichkeit einbringen
- Vertreter organisierter Interessengruppen und
- Fachleute, die zur Klärung von Wissensfragen beitragen.
Jede dieser Rollen ist mit unterschiedlichen Verhaltenserwartungen verbunden, auf Grund derer Personen an einem Diskurs- oder Verhandlungsverfahren teilnehmen, und an denen die Legitimität ihres tatsächlichen Verhaltens gemessen werden kann. Von einem Bürger, der keine Organisation repräsentiert, wird man nicht erwarten, dass er Verhandlungsmacht mitbringt (außer zum Beispiel eine Rechtsposition, die ein geplantes Vorhaben be- oder verhindert). Von einem Wissenschaftler, der Auskunft zu Sachfragen geben soll, möchte man, dass er die Grenzen seines Wissens deutlich benennt und nicht anfängt, darüber zu verhandeln. Andererseits bringen natürlich auch Bürger und Interessenvertreter Sachwissen ein, deren Glaubwürdigkeit in der Wahrnehmung anderer jedoch in der Regel immer mit ihren sonstigen Interessen verbunden bleibt. Aus dieser Überlegung ergibt sich, dass im Diskurs- und Verhandlungsverfahren vorweg genau geklärt werden muss, welche Personen in welcher Phase des Verfahrens in welcher Rolle teilnehmen und welche Rechte und Pflichten sich daraus jeweils ergeben.



