Anforderungen für diskursive Verfahren
Die 1990er Jahre haben in der Bundesrepublik Deutschland eine Bewegung zur Intensivierung der Möglichkeiten politischer Partizipation erlebt, in der sich drei Stoßrichtungen unterscheiden lassen:
- Intensivierung der repräsentativen Demokratie durch Einführung von Direktwahlen, zum Beispiel von Bürgermeistern und Landräten.
- Die Einführung direktdemokratischer Elemente, also von Bürger- und Volksbegehren, Bürger- und Volksentscheiden, auf der kommunalen und Landesebene.
- Eine Intensivierung der deliberativen Demokratie durch vermehrte Nutzung von Runden Tischen, Mediationsverfahren, Planungszellen etc. , aber auch durch die Initiierung zahlreicher kommunaler Agenda-Prozesse.
Während der Kern von Verfahren der repräsentativen Demokratie das Wählen von Personen und der Kern von Verfahren der direkten Demokratie das Abstimmen über Sachfragen ist, geht es bei Verfahren der deliberativen Demokratie im Wesentlichen darum, dass die Teilnehmer miteinander argumentieren und/oder verhandeln. Je nachdem, welches von beiden im Vordergrund steht, kann man daher Diskurs- und Verhandlungsverfahren unterscheiden. In der Praxis ist der Übergang zwischen Argumentieren/Diskurs auf der einen Seite und Verhandeln auf der anderen jedoch oft fließend. Denn jede Situation, die sich zum Argumentieren eignet, ermöglicht prinzipiell auch das Verhandeln (vgl. Elster 1998).
Für Wahlen zur Auswahl von Amtsträgern und für direktdemokratische Abstimmungen über Sachfragen sind dabei die Qualitätskriterien relativ einfach und allgemein bekannt: freie, gleiche und geheime Abstimmung, sowie im Vorfeld hinreichend gleiche Chancen zur Kommunikation mit den Wahlberechtigten. Auch die unmittelbaren Ziele dieser Verfahren sind klar: die Auswahl von Personen oder die bindende Entscheidung über Sachvorhaben.
Weniger klar sind hingegen die Leistungsanforderungen an und die Qualitätskriterien für Diskurs- und Verhandlungsverfahren.



