Qualitätsanforderungen an die Bürgerbeteiligung
Das Grundanliegen der Bürgerbeteiligung besteht darin, die Legitimation in gesellschaftlichen Entscheidungs- und Verhandlungsprozessen auf eine möglichst breite Basis zu stellen. Ihre Qualität hängt im wesentlichen zunächst davon ab, wie es gelingt, Sach- und Wissensfragen aber auch unterschiedliche Interessenlagen angemessen zu klären. Weitere Qualitätskriterien finden sich in der Art und Weise, wie unterschiedliche Werte, Interessen berücksichtigt und vielleicht sogar zum Ausgleich gebracht werden können
Für Wahlen zur Auswahl von Amtsträgern und für direktdemokratische Abstimmungen über Sachfragen sind die Qualitätskriterien relativ einfach und allgemein bekannt: freie, gleiche und geheime Abstimmung sowie im Vorfeld hinreichend gleiche Chancen zur Kommunikation mit den Wahlberechtigten. Weniger klar sind hingegen die Leistungsanforderungen an und die Qualitätskriterien für Diskurs- und Verhandlungsverfahren. Grundlegend lassen sich zwei Zieldimensionen unterscheiden: die Beilegung von Konflikten und die Suche nach guten Sach-/Problemlösungen, die auf der wechselseitigen und umfassenden Berücksichtigung der Anliegen aller Betroffenen beruhen
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Beteiligungsprozesse sind kein Selbstzweck, sie erfüllen für die gesellschaftliche Entscheidungsfindung bestimmte Funktionen und müssen qualitativ hochwertig durchgeführt werden, um die aufgewandten Kosten zu rechtfertigen und die gewünschte Wirkung zu erzielen. Aus der Sicht der Praxis geht es darum, zu fragen, was man tun kann, damit sich der Aufwand aus der Sicht aller Beteiligter auch lohnt
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