eDemocracy 2 (3)

Dies gelang beispielhaft bei einem Online-Forum des britischen Parlaments zum Thema häusliche Gewalt. Bei Online-Foren müssen zudem Möglichkeiten des Content-Managements gefunden werden, quasi Filter, die die Beiträge für bestimmte Zielgruppen (Bauverwaltung und –politik, Jugendverwaltung und –politik etc.) selektieren und ggf. aufbereiten, damit die vielen Informationen an die richtigen Adressaten gelangen. »Content-Management« bezieht sich ebenso auf die Frage, wie Hintergrundinformationen nutzungsgerecht präsentiert werden.
Verhandlungsverfahren
Bei fachlich komplexeren und unterschiedliche Interessen tangierenden Planungen und Entscheidungen reicht ein Online-Forum oder eine Umfrage in der Regel nicht aus, um den Bürgerwillen herauszufinden oder einen Konsens oder Kompromiss zu erzielen. Konsensorientierte Verhandlungsverfahren wie z.B. Mediation, Runde Tische, Zukunftswerkstätten oder Planungszellen, die die Betroffenen oder ihre Vertreter möglichst frühzeitig in Planungen einbeziehen, können technisch mit elektronischen Diskussionsforen oder CSCW (Computer-Supported Cooperative Work) -Anwendungen unterstützt werden. CSCW wendet sich an geschlossene Nutzergruppen und umfasst zumindest Dokumentenarchive und Diskursmöglichkeiten, oft auch Email- und Terminverwaltungsfunktionen. Auch für anspruchsvollere Beteiligungsverfahren wie die Mediation existieren inzwischen technische Anwendungen.
Kommunale Fachplanungen
Der unter quantitativen Gesichtspunkten relevanteste und unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensintegration komplexeste Beteiligungstyp ist die rechtlich vorgeschriebene Beteiligung an Fachplanungen, die vor allem legitimatorische Funktion für das politische System hat. Die wichtigsten und am weitesten entwickelten Formen finden sich in der Bauleitplanung in Gestalt der Bürgerbeteiligung nach Baugesetzbuch. Gleichzeitig werden Beteiligungsmöglichkeiten in jüngster Zeit verstärkt auch in nicht baubezogenen Politikfeldern eingesetzt, z.B. in der Wirtschaftsförderung oder der Kriminalprävention und sind zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben (z.B. im Jugendhilfebereich in den Kommunalverfassungen einzelner Bundesländer). Im Internet geschieht hierzu einiges: Vorbildlich ist Düsseldorf, das inzwischen über mehrjährige Erfahrung mit der Online-Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Bauleitplanverfahren verfügt. Angeboten werden Informationen zur Planung (mit Karte, Glossar, Erläuterungstext, Grünordnungsplan, fotografischer Ansicht des gegenwärtigen Zustands). Über einen geschützten Bereich können Bürger ihre Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.
In Esslingen konnte im Rahmen des Media(at)Komm-Projektes online über ein Baugebiet diskutiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger konnten Dokumente einsehen (Pläne, Statistiken, Folien, Fotos, Skizzen, Protokolle und Verweise auf externe Informationen, wie z.B. auf die Website einer Gegeninitiative) und während einer »internet-basierten Bürgeranhörung« ihre Meinung unter eigenem oder Phantasienamen in einem moderierten Diskussionsforum äußern. Dabei wurde deutlich, dass eine (unabhängige) Moderation einen zentralen Erfolgsfaktor internet-basierter Konsultationen darstellt, damit aber erheblicher Aufwand verbunden ist. Ebenfalls wurde deutlich, dass ohne eine glaubwürdige Anbindung an das formale Verfahren der aufwändige Einsatz einer Online-Informations- und Kommunikationsplattform ins Leere zu laufen droht, so dass der Einbettung in den Verfahrenskontext besondere Aufmerksamkeit zukommen muss.
Online-Wahlen und Bürgerentscheide
Die bisherigen Erprobungsversuche zeigen, dass die verwendeten Verfahren unter anderem auf Grund des mit Online-Wahlen verbundenen Aufwands für die Garantie von Authentifizierung des Wählers und absoluter Geheimhaltung des Votums von der Marktreife noch weit entfernt sind. Fraglich ist, ob ein technisches System, das ausschließlich der Realisierung von Wahlen dient, von der Kosten-Nutzen-Relation her die erforderliche breite Unterstützung in Bund und Ländern finden wird, da die anderen Arten der Stimmabgabe beibehalten werden müssen und der Zusatznutzen einer Stimmabgabe über das Internet gegenüber der Briefwahl keineswegs eindeutig ist. Ähnliches gilt für »Bürger- oder Einwohnerantrag«, »Bürgerbegehren« bzw. »Bürgerentscheid«: Auch wenn die vergleichsweise hohen Transaktionskosten dafür sprechen, nach (in absehbarer Zeit noch nicht) kostengünstigeren elektronischen Lösungen Ausschau zu halten, bliebe auch bei Einführung der digitalen Signatur zum Wählen und Entscheiden immer noch das Problem, dass entsprechende technische Mittel (Chipkarte und Kartenleser) noch nicht weit verbreitet sind.
Übertriebene Ziele von einer Wiederbelebung der attischen (direkten) Demokratie (Al Gore) sind mittlerweile Perspektiven gewichen, die herkömmliche (in)formelle Verfahren erweitern oder ergänzen wollen. Dahinter steht der Anspruch, Bürgerbeteiligung in quantitativer wie qualitativer Hinsicht zu verbessern. Quantitativ bedeutet dies, Zugangshürden zur Beteiligung abzubauen, zum Beispiel Jugendliche über ihre Offenheit für die Technik auch für Beteiligungsverfahren zu gewinnen. Grundsätzlich gilt diese Zielsetzung auch für andere Adressaten, das erwähnte Beispiel der anonymen Beteiligungsmöglichkeit bei der Online-Konsultation zu häuslicher Gewalt zeigte, dass hier tatsächlich Frauen erreicht wurden, die bei anderen Verfahren Angst gehabt hätten, von ihren Erfahrungen zu berichten. Die Praxis belegt aber auch, dass dies Ausnahmen geblieben sind, auch hier gelten die grundsätzlichen Einschränkungen von Internetbeteiligung (»Digitale Spaltung«) und Bürgerbeteiligung (»Standardmodell der Bürgerbeteiligung«).



