eDemocracy 1 (3)

Mit e-Democracy (oder »digitaler« bzw. »interaktiver Demokratie«) wird nicht eine Methode beschrieben, sondern allenfalls ein »Kommunikationskanal« oder der Einsatz eines neuen Mediums, das verschiedene Methoden mehr oder weniger gut unterstützen kann.
Mit dem Begriff wird die digitale Unterstützung und Erweiterung traditioneller formeller und informeller Politikformen definiert, und er schließt damit Willensbildung in Parteien genauso ein wie Wahlkampagnen, Parlamentsarbeit, Lobbyismus, Campaigning von NGO’s und digitalisierte Formen der Bürgerbeteiligung bis hin zu Bürgerbegehren und Wahlen. Medium-bedingte neue Impulse sind vor allem durch politisches »Customer Relationship Management«, »Networking«und »E-Mail-Bombing« entstanden. Im Kontext dieses Sammelbandes wird vor allem der Aspekt der Bürgerbeteiligung beleuchtet. Im Hinblick auf den aufsteigenden Grad der Verbindlichkeit von Beteiligung wird im Folgenden zwischen Information, Meinungsumfragen, offener Kommunikation, Verhandlungsprozessen, Mitwirkung an Fachplanungen und Gesetzgebungsverfahren, Bürgerbegehren oder –entscheiden und Wahlen unterschieden.
Am Anfang eines Beteiligungsprozesses und ihn begleitend steht die fundierte Information. Über anstehende und getroffene Entscheidungen sollen sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit informieren können. Diesem Anspruch werden die Internet-Angebote bislang nur teilweise gerecht. Zwar geht der Webauftritt bei politischen Institutionen bereits überwiegend über die Selbstdarstellung hinaus. Parlamente bieten den Zugriff auf bestehende Gesetze und Gesetzentwürfe an. Den aktuellen Stand der Beratung eines Gesetzes kann man jedoch in aller Regel nicht unmittelbar nachvollziehen. Dies gilt auch für die Ebene der Stadt- und Gemeinderäte. Tagesordnungen und Protokolle sind häufig abrufbar, aber eine themenzentrierte Aufbereitung über mehrere Gremien oder Sitzungen hinweg fehlt.
Erste Schritte werden seit einiger Zeit mit der Bereitstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen im Internet unternommen. Für eine umfassende Information über anstehende Planungen und Entscheidungen wäre neben dem Plan der Verwaltung der Zugriff auf den Stand der Diskussion, auf Meinungen von Experten, auf Gutachten und ähnliche Projekte in der Vergangenheit wünschenswert. Noch handelt es sich überwiegend um befristete und isolierte Projekte, in denen zu einem bestimmten Anlass, oft mit externer Unterstützung und zusätzlichen Mitteln, Planungsunterlagen ins Netz gestellt werden.
Der gesetzliche Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf den Zugang zu Verwaltungsinformationen zum Thema Umwelt nach dem Umweltinformationsgesetz sowie zu allen Themen auf Grund von Informationsfreiheitsgesetzen in einigen Bundesländern wird noch nicht effektiv unterstützt.
Denn für eine effektive Bürgerinformation reicht es nicht, Dokumente irgendwo auf einen Server zu legen. Vielmehr müssten diese durch Kataloge, Thesaurus- und Suchfunktionen so erschlossen und aufbereitet werden, dass es auch ungeübten Nutzern möglich wird, die gewünschten Informationen aus der unübersichtlichen Gesamtmenge herauszufiltern. Die neuen Technologien bieten darüber hinaus die Möglichkeit der »pro-aktiven« Information: Newsletter mit Planungs- oder anderen Informationen können anhand eines vorher eingegebenen Profils (z.B. »interessiert an Bauplanungen im Stadtteil xy«) ohne Aufforderung zugeschickt werden.
Meinungsumfragen und Beschwerdemanagement
Bürgerbefragungen haben in der Regel ein Thema von herausgehobener Bedeutung zum Gegenstand. Beim Beschwerdemanagement stehen hingegen die kleinen Ärgernisse großer Bürokratien im Mittelpunkt, so können zum Beispiel in Stuttgart mit einer »gelben Karte« Verbesserungsvorschläge geäußert werden. Eine Online-Bürgerbefragung zur Verkehrsberuhigung wurde z.B. in Bremen durchgeführt. Innerhalb weniger Tage hatten mehrere hundert Bürgerinnen und Bürger einen zweiseitigen Fragebogen beantwortet. Mit traditionellen Methoden (Telefoninterviews, Verteilen von Fragebögen) wäre dies sehr aufwendig zu realisieren gewesen, das Internet bietet hier eine kostengünstige Alternative. Technisch ergibt sich dabei das Problem der Authentifizierung, die verhindern soll, dass Einzelne durch Mehrfachabstimmung die Ergebnisse verfälschen.
Offene Kommunikation: Foren und Chats
Relativ weit verbreitet sind Kommunikationsangebote über das Internet, neben der Bekanntgabe von E-Mail-Adressen insbesondere Foren (Konsultationen) und Chats. Während Foren in der Regel zu einem Thema eröffnet werden und dann über Wochen oder Monate die Möglichkeit bieten, Meinungen zu äußern und auf Äußerungen anderer zeitversetzt zu reagieren, finden Chats wie öffentliche Sprechstunden nur für eine oder wenige Stunden in unmittelbarer Frage und Antwort- oder Kommentar-Folge statt. Foren sind asynchron, Chats synchron. Insbesondere Politiker versprechen sich von solchen Chats einen gewissen Zuspruch, Beispiele lassen sich von der gemeindlichen Ebene bis zur EU-Ebene (regelmäßige Chats mit EU-KommissarInnen) auflisten.
Für die bilaterale Kommunikation mit der Verwaltung eignet sich neben Email nur das Forum mit seiner Möglichkeit der zeitversetzten Antwort. Dabei müssen die Zuständigkeit und das genaue Verfahren innerhalb der Verwaltung geklärt und es muss entschieden werden, ob eine Identifizierung der Teilnehmer verlangt wird. Bei manchen Themen führt die Möglichkeit der anonymen Äußerung dazu, dass die eigene Meinung oder Erfahrung überhaupt erst artikuliert wird und Meinungen bekannt werden, die die Verwaltung oder Politik sonst so nicht erfahren würde.



