Mediation 1 (5)

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren der Konfliktlösung, das in den 70er Jahren in den USA entwickelt wurde. Dabei sollen die streitenden Parteien durch die Vermittlung eines neutralen, unparteiischen Dritten – des Mediators – darin unterstützt werden, Problemlösungen selbst zu entwickeln, die von allen Parteien akzeptiert werden. Die Beteiligten bleiben die Herren ihres Problems. Ihnen wird keine Entscheidung diktiert, sondern sie sind es selber, die eine Lösung finden. Hierzu gilt es, die Eigenverantwortlichkeit der Konfliktparteien zu unterstützen und zu fördern, indem sie selbst Lösungsoptionen erarbeiten und über diese frei entscheiden (und nicht ein Dritter wie etwa ein Richter).
Erfolgsvoraussetzungen
Diese Sichtweise auf ein Problem und seine mögliche Lösung ist nicht selbstverständlich. Deshalb gehört zu den zu prüfenden Erfolgsvoraussetzungen eines Mediationsverfahrens:
- ein Verhandlungs- und Einigungswille bei den Konfliktparteien
- ein Konsensgestaltungsraum im Konflikt (Wertkonflikte, wie z. B. Atomkraft, Gentechnik oder Abtreibung sind nicht verhandelbar)
- eine vorhandene und tauschbare Macht bei den Verhandlungspartnern
- eine fachlich-inhaltliche aber auch soziale und formale Kompetenz (Logik, Abstraktionsvermögen) bei den Beteiligten
- die Sicherstellung der Verbindlichkeit des Verhandlungsergebnisses für jede Gruppe
- ein dringender Handlungsbedarf.
Die Besonderheiten eines Mediationsverfahrens lassen sich an Verfahrensprinzipien festmachen, wie:
- Selbstverantwortlichkeit: Die Parteien sind die Experten ihres Konfliktes. Sie selbst wissen besser als jeder andere, wie er entstanden ist und wie er zu lösen ist. Die Mediation gibt ihnen lediglich den für die Konfliktlösung erforderlichen Rahmen.
- Freiwilligkeit: Niemand darf zu einem Mediationsverfahren gezwungen werden. Mediation kann nur dann Erfolg haben, wenn die Parteien in ihrer Selbstbestimmung nicht beschränkt sind und jeder Beteiligte jederzeit aus dem Verfahren wieder aussteigen kann.
- Ergebnisoffenheit: Es darf nicht von vornherein feststehen, welches Ergebnis erreicht werden soll. Nur dann sind die Konfliktparteien in der Lage, kooperativ miteinander zu verhandeln und sich auf den anderen einzulassen.
- Neutralität und Allparteilichkeit des Mediators: Anders als ein Richter hat ein Mediator keine vom Staat zugewiesene Autorität. Deshalb muss er von allen Konfliktparteien als inhaltlich neutraler Führer durch das Verfahren ohne inhaltliche Entscheidungskompetenz anerkannt werden. Der Mediator setzt sich aber für die Belange und Interessen aller Konfliktparteien ein, in diesem Sinne ist er »allparteiisch«.
- Informiertheit der Beteiligten: Alle Parteien müssen über die entscheidungserheblichen Tatsachen umfassend Bescheid wissen, um eine eigene Entscheidung überhaupt treffen zu können und um diese auch in Zukunft zu akzeptieren. Alle Beteiligten sollten deshalb in gleicher Weise Zugang zu allen streitrelevanten Informationen haben.
- Vertraulichkeit: Die Konfliktparteien verpflichten sich, alle im Mediationsprozess offen gelegten Tatsachen und Begebenheiten strikt vertraulich zu behandeln.
Die »neutralen Mediatoren«, die das Vertrauen aller Beteiligten genießen, sollten möglichst folgende Anforderungen erfüllen:

- Offenheit und Unvoreingenommenheit gegenüber allen Verfahrensbeteiligten und vorgebrachten Argumenten. Die Abgrenzung der Inhalte, Rahmenbedingungen und Verfahrensformen sollten zu Beginn verhandelbar sein.
- Verlässlichkeit der Person bei Absprachen, keine Tricks, Wahrung der Vertraulichkeit, der Regeln sowie eine allparteiliche Art der Verhandlungsführung.
- Offenlegung der jeweils angewandten Methoden, Ziele und Arbeitsschritte und das Bemühen, in den ausgetauschten Positionen und Argumenten für größtmögliche Transparenz zu sorgen.
- Sie leiten das Verfahren und tragen die Verantwortung für dessen ordnungsgemäßen Ablauf, sorgen für eine faire Streitkultur, die Einhaltung der »Spiel«-Regeln usw.
- Kenntnis und Erfahrung in Methoden der Kommunikation (Gesprächsführung, Diskussion, Streitgespräch), der Verhandlung und des Konfliktmanagements. Sie sollten für ein gutes »Klima« sorgen, einen konstruktiven Dialog ermöglichen, Argumente spiegeln, ggf. umformulieren, »Schwache« zu Wort kommen lassen, Machtungleichgewichte ausgleichen, Vorurteile, »Aneinandervorbeireden« und »Missverständnisse« erkennen und aufklären, persönliche Angriffe unterbinden, Darlegungen zusammenfassen und Synthesen bilden, Gestaltungsräume für Konsense erkennen und herausarbeiten; helfen, dass die Parteien sich ihrer Interessen bewusst werden, Optionen entwickeln und bewerten sowie kreative, eigene Lösungen entwickeln können. Hierfür sollten Unterbrechungen mit Einzelgesprächen angeboten werden. Dabei muss die »Ordnung« der Verhandlung aufrechterhalten bleiben.
- Die Mediatoren müssen persönlich unabhängig vom Auftraggeber arbeiten (keine Weisungen oder Ergebnisvorgaben). Sie dürfen keine eigenwirtschaftlichen Interessen am Ausgang des Konfliktes haben. Sie arbeiten im Thema neutral (können also auch nicht gleichzeitig Gutachter oder Berater sein) und unparteiisch, d. h. allen Verfahrensbeteiligten gegenüber gleichermaßen aufgeschlossen und zugewandt. Sie sind zuständig für das methodische Vorgehen, die Teilnehmer sind zuständig für den Inhalt.



