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Formen der Beteiligung 1 (2)

In der Kinder- und Jugendbeteiligung lassen sich grob fünf Formen unterscheiden:

  1. Beteiligung von Jugendverbänden
  2. Direkt gewählte Vertretungen
  3. Offene Formen (Anhörungen)
  4. Projektbezogene Formen der Beteiligung
  5. Beauftragten- Modelle

Beteiligung von Jugendverbänden

Die Beteiligung von Jugendverbänden geschieht vornehmlich durch die Jugendringe. Jugendringe sind Zusammenschlüsse der Jugendorganisationen und – verbände in einer Gemeinde, Stadt oder in einem Kreis, um die Vertretung der Interessen von Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen. Sie sollen zu allen jugendrelevanten Themen angehört werden und haben Mitgliedschaft bzw. Anhörungsrecht in den Jugendhilfeausschüssen. Ihnen entsprechen auf Länderebene die Landesjugend- und auf Bundesebene der Bundesjugendring.

Direkt gewählte Vertretungen

Unabhängig davon gibt es inzwischen in vielen Städten und Gemeinden auch sog. Kinder- und Jugendparlamente. Sie werden in der Regel direkt gewählt. Wahlverfahren und Alterszusammensetzung dieser Parlamente sind jedoch von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Ebenso variiert die Wahlbeteiligung. Als generelle Tendenz lässt sich indes feststellen, dass sie eher höher liegt, wenn die Wahlverfahren in bzw. von Schulen und SVen organisiert werden. Kinder- und Jugendparlamente sind vor allem in kleineren und mittelgroßen Städten verbreitet, weniger dagegen in Großstädten. Wegen des großen Einzugsgebietes und Problemen der Überschaubarkeit macht hier eher eine Anbindung an die Stadtteil- bzw. Bezirksebene Sinn.

Externer Link

Die Internetseite des Dachverbands der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg informiert umfassend über die Arbeit von Jugend-Gemeinderäten und macht weiterführende Literaturangaben.

Die Infostelle Kinderpolitik des Deutschen Kinderhilfswerks hat Ansprechadressen von über 100 Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland aufgelistet.

Dachverband der Schweizer Jugendparlamente

Politikplanspiel Jugend im Parlament im Hamburg

Kinderparlament in Hilden (PDF)

Offene Formen (Anhörungen)

Hierunter fallen z.B. Kinder-Stadtteilversammlungen, Kinder-Sprechstunden, Kinder-Gemeinderatssitzungen etc. Die Kinder oder Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe aus einer Stadt oder einem Stadtteil werden zu bestimmten Terminen eingeladen, um ihre Ideen, Probleme oder Anliegen den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung vorzutragen. Alle eingeladenen Jugendlichen können teilnehmen, ein Wahlverfahren findet nicht statt. Um die Versammlung besser strukturieren zu können, bitten die Einladenden häufig vorab um die Benennung von Fragen und Themenvorschlägen. Wichtig ist, dass Politik und Verwaltung sich verpflichten und einen geeigneten Weg finden, die Kinder und Jugendlichen nach der Versammlung darüber zu informieren, was aus ihren Vorschlägen geworden ist.

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