zur Sucheingabe
Zur Hauptnavigation
Zur Unternavigation
Direkt zum Inhalt

Bürgerbegehren bis Volksentscheid

Anders als auf Bundesebene haben Bürgerinnen und Bürger in den meisten Bundesländern die Möglichkeit, auf kommunaler und Landesebene Abstimmungen über Sachthemen herbeizuführen. Auf kommunaler Ebene spricht man in diesem Zusammenhang von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheiden, auf Landesebene von Volksbegehren bzw. Volksentscheiden

Sie befinden sich auf Ebene 2xxx------

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage. Die Ergebnisse von Bürgerentscheiden sind verbindlich. Sie müssen wie ein Beschluss des Kommunalparlamentes umgesetzt werden

mehr...
Sie befinden sich auf Ebene 2xxx------

Alle 16 Bundesländer sehen Möglichkeiten der direkten Volksgesetzgebung auf Landesebene vor. Generell gilt dabei ein dreistufiges Verfahren aus 1) Volksinitiative, 2) Volksbegehren und 3) Volksentscheid

mehr...
Spalte ausblenden | einblenden


Stiftung Mitarbeit
Ein Projekt der


Hauptnavigation: